Das Wort „Havarie“ leitet sich aus dem Arabischen und hier von „awar“ ab, was für einen Fehler oder Schaden steht. Die Bezeichnung für einen Schiffsunfall kam über Italien bis in den weiteren europäischen Sprachraum und blieb bestehen.
Havarie: Definition des Ereignisses
Eine Havarie ist ein Unfall, den ein Schiff erleidet und bei dem ein mehr oder weniger großer Schaden entsteht. Was genau Havarien sind, ist in § 537 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs geregelt.
Demnach handelt es sich um ein Schifffahrtsereignis, das folgender Art sein kann:
- Schiffbruch
- Kentern
- Strandung
- Zusammenstoß mehrerer Schiffe
- Explosion oder Feuer an Bord
- Mangel des Schiffs
Interessant ist, dass das Handelsrecht eine andere Bezeichnung benutzt.
Hier wird in der Regel von der „Großen Haverei“ gesprochen, bei der auf Anweisung des Kapitäns das Schiff selbst, sein Zubehör, der Treibstoff oder die Ladung vorsätzlich aufgegeben oder beschädigt werden, damit eine Rettung aus einer Gefahrensituation möglich ist.
Dabei taucht auch der Begriff „Seewurf“ auf, womit das Überbordwerfen von Ladung oder Ausrüstung gemeint ist. Damit soll eine Rettung des Schiffs und der Besatzung bzw. der restlichen Ladung möglich sein oder eine Gefahr abgewehrt werden können.
Die Bedeutung der Havarie
Havarieereignisse sind in der Regel Großschadensereignisse, die die Frage der Haftung aufwerfen. Der Reeder des verursachenden Schiffes ist beispielsweise bei einem Zusammenstoß zum Schadensersatz verpflichtet.
Teilweise muss der Reeder des Unfallbeteiligten eine anteilige Haftung übernehmen, wenn ein Mitverschulden festgestellt wurde. Doch natürlich geht es nicht nur um Haftungs– und damit um Geldfragen, sondern auch um Entscheidungen, die oft spontan getroffen werden müssen und die große Auswirkungen auf die Zukunft von Schiff, Ladung und Besatzung haben.
Es ist daher wichtig, dass sich alle Verantwortlichen die nötigen Informationen heranholen, um im Ernstfall Hilfe holen und Schäden abwenden zu können.
Video: DIE HAVARIE DER EVER GIVEN im Suezkanal – Globale Lieferketten vor dem Kollaps | WELT HD Doku
Zu ergreifende Maßnahmen bei einem Schiffsunfall
Ob am Ende wirklich eine „Havarie Grosse“ vorliegt oder nicht, muss jedoch im Nachhinein von Gerichten und Sachverständigen geprüft und beurteilt werden. Dafür gibt es die Havariekommissare, die die nötigen Gutachten erstellen.
Zu den grundlegen Maßnahmen, die im Falle eines Unfalls vorgenommen werden müssen und die von der hinzugerufenen Einsatzleitung auszuführen sind, zählen unter anderem:
- Absicherung der Unfallstelle und Informationsherausgabe an die Wasserschutzpolizei
- Veranlassen, dass die Schifffahrt an der Unfallstelle eingestellt wird
- Anlegen von Schwimmwesten bei allen, die noch an Bord sind
- Bilden von Einsatzabschnitten, Einrichten des Bereitstellungsraums
- Kontaktaufnahme mit der Besatzung und dem Kapitän
- Rettungsboote bereithalten
- Sicherung schwerer Geräte mit Leinen
- Einsatzdokumentation beginnen
- auf Einsatz explosionsgeschützter Geräte achten, wenn es sich um Gefahrguttransporter handelt
- weitere Informationen an Wasserbehörde, Aufsichtsbehörde, Einsatzverantwortliche etc. geben