Bezirksregierung + Luftfahrt-Bundesamt: Drohnen brauchen Regeln

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Die Bezirksregierung einzelner großer Städte Deutschlands regelt unter anderem den für sie gültigen Bereich der Luftfahrt. In dem Zusammenhang ging es jüngst um Drohnen, die nach dem Willen der Bundesregierung bald etwas weniger mobil sein dürften. Zu groß sind die Gefahren, die sich durch diese unbemannten Flugobjekte laut Bezirksregierung ergeben und durch die Menschen gefährdet oder sogar getötet werden können.

Bezirksregierung: Jede Drohne braucht eine Genehmigung

Will die Bezirksregierung Luftfahrt und dabei vor allem die unbemannte Luftfahrt regeln, stößt sie nicht selten auf Widerstand. Im Fall der Drohnen steht allerdings auch die Bundesregierung hinter der Forderung nach einheitlichen Regelungen für unbemannte Flugobjekte. So wird das Jahr 2016 viele Änderungen mit sich bringen, die vor allem die privaten Besitzer einer Drohne treffen werden. Die Gefährdungspotenziale der Drohnen müssen reduziert werden, dies sieht auch der Verkehrsminister Alexander Dobrindt in dieser Art. Momentan liegt allerdings noch kein endgültiger Gesetzestext vor, sondern es geht immer noch um einen Entwurf für die Verordnung.

Dabei muss aber jede Bezirksregierung feststellen, dass der Handel mit den Drohnen boomt. Allein von Januar bis August 2015 wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf 424 Aufstiegserlaubnisse erteilt, 321 waren es im Jahr zuvor. Dabei wurde noch nicht einmal jede Drohne gezählt, denn die aktuellen Erlaubnisse gelten nur für schwere Modelle mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm.

Eine Betrachtung der Ereignisse von 2015 zeigt aber auch, dass Drohnen durchaus gefährlich werden können, wenn ihr Besitzer sie nicht mehr kontrollieren kann. Drohnen kamen schon zu nah an Verkehrsflugzeuge heran und sind teilweise beinahe mit selbigen kollidiert.

Bezirksregierung Luftfahrt und Vorschläge der Bundesregierung

Die Bezirksregierung von Düsseldorf sowie von weiteren Großstädten plant nun, dass jede Drohne, die mehr als ein halbes Kilogramm wiegt, registrierungspflichtig sein muss. Tritt ein Schaden auf, so kann direkt der Eigentümer ermittelt werden, er ist dann schadenersatzpflichtig. Möglich ist auch die Verfolgung der Flugrouten per RFID-Chip, so könnten staatliche Stellen eine gute Kontrollmöglichkeit haben.

Regelt die Bezirksregierung Luftfahrt und Co., so wird sie – zu Recht – auch die Flüge der Drohnen über Wohngebieten, Autobahnen und anderen großen Straßen, über Menschenansammlungen, Industrieanlagen oder Einsatzgebieten von Polizei und Feuerwehr verbieten.

Bezirksregierung + Luftfahrt: Was gilt für private und gewerbliche Drohnen?

Eine Drohne kann natürlich auch Privathand sein, die Kosten dafür sind längst überschaubar geworden. Doch auch hier gibt es laut Bezirksregierung und Amt für Luftfahrt strenge Regelungen. Diese sehen wie folgt aus:

  • Eine Drohne in Privathand darf mit ihrer Flughöhe 100 Meter nicht übersteigen.
  • Private Drohnen müssen außerhalb der Sichtweite von Piloten bleiben.
  • Die Regelungen zur Luftfahrt sehen vor, dass private Drohnen nicht in Sichtweite von Kraftwerken, Industrieanlagen oder Gefängnissen fliegen dürfen. Auch Menschenansammlungen und militärische Anlagen sind zu meiden.
  • Laut Bundesamt für Luftfahrt müssen die Steuerleute der Drohnen künftig einen Kenntnisnachweis erbringen, dieser ähnelt einem Führerschein. In dem Fall regelt nicht allein die Bezirksregierung Luftfahrt und alle damit im Zusammenhang stehenden Dinge, sondern das Bundesamt für Luftfahrt kommt zum Einsatz. Es verlangt ausreichende Kenntnisse in Sachen Luftrecht und Fliegen, die im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen werden müssen.
  • Kann der sichere Betrieb der Drohne gegenüber der Bezirksregierung oder dem Amt für Luftfahrt nachgewiesen werden, darf die Drohne auch außerhalb des Sichtfelds des Steuerers fliegen. Damit werden Regelungen geändert, nach denen die Bezirksregierung Luftfahrt und Flugverkehr in Bezug auf Drohnen bisher vorgegeben hat. Denn bis jetzt galt „Flug nur in Sichtweite“.

Neue Regelungen für die Luftfahrt durch Bezirksregierung – Freude bei Unternehmen?

Für verschiedene Unternehmen dürften die neuen Regelungen der Bezirksregierung und des Amts für Luftfahrt durchaus ein Anlass zur Freude sein, wenn denn alles so funktioniert wie gewünscht. So könnte beispielsweise die Deutsche Post Pakete per Drohne zustellen, wenn die Gebäude nicht ohne Weiteres auf anderem Wege zu erreichen bzw. schwer zugänglich sind. Derzeit erprobt die Deutsche Post in Zusammenarbeit mit DHL bereits Rheinüberquerung, Bergflug und weitere Möglichkeiten der Zustellung per Drohne. Das Amt für Luftfahrt hat entsprechenden Anträgen stattgegeben. Allerdings sind die einzelnen Regionen bzw. die Tourismusverbände weniger begeistert, denn sie befürchten ein Ausbleiben der Reisegäste durch den Flug der Drohnen.


Bildnachweis: © Fotolia – Mopic

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