Mit Urteil vom 12. Mai 2026 befand das Landgericht Ravensburg, dass die Senec GmbH mit dem Batteriespeicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz (§ 3 ProdSG) verstoßen hat und dieser nicht verkehrsfähig ist. Betroffene Besitzer können nun aufgrund des Urteils Ersatzlieferung, Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz fordern. Die Entscheidung betont die Herstellerhaftung bei Risiken durch NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz mithilfe eines kostenfreien Online-Checks der Kanzlei.
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Gericht stuft SENEC.Home V3 hybrid duo wegen Gefahrenpotenzial unsicher
Das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25) stellt fest, dass Senec GmbH gegen die Pflichten des Produktsicherheitsgesetzes gemäß § 3 Abs. 1 ProdSG verstoßen hat. Die Batterieeinheit SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gilt als nicht verkehrsfähiges Erzeugnis und darf nicht verkauft werden. Die Kammer sah damit eine eindeutige Grundlage für Schadenersatzansprüche wegen potenzieller Gesundheits- und Körperschäden durch Sicherheitsmängel und weitere Ansprüche abgeleitet werden können.
Statistisch ein Zwischenfall pro 21666 Speicher durch NCA-Zellen ausgelöst
Ein Betroffener hatte NCA-Zellen in seinem Stromspeicher verbaut, die vom Landgericht als Verursacher mehrerer Feuer und plötzlicher Entzündungen eingestuft wurden. Sechs dokumentierte Vorfälle reichen juristisch aus, um eine ernsthafte Gefährdung von Leib und Leben zu postulieren. Mit einer Ausfallrate von einem Fall auf 21.666 Speichergeräten belegt die Statistik das hohe Risiko. Daraus folgt, dass solche Batteriekomponenten rechtlich nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Daher erfordert das Urteil verbindliche Schutzmaßnahmen sofort.
Fernabschaltung und SmartGuard offenbaren massive Qualitätsmängel bei Stromspeichern deutlich
Senec deaktivierte im März 2022 per Fernzugriff etwa 66.000 stationäre Stromspeicher und versetzte sie in einen verbindlichen Standby-Modus, um potenzielle Gefährdungsszenarien einzudämmen. Die landgerichtliche Prüfung ergab jedoch, dass die nachträglich implementierte SmartGuard-Diagnosesoftware nicht ausreichte, um die kritischen Qualitäts- und Sicherheitsmängel zu beheben. Die Richter werteten beide Eingriffe als Indizien für fortbestehende Gefahrenpotenziale und forderten zukünftig strengere technische sowie juristische Prüfverfahren für derartige Schutzmaßnahmen.
Richter verpflichten Hersteller zur Produktsicherheit gemäß §3 ProdSG konkret
Das Urteil des Landgerichts Ravensburg basiert auf den Vorschriften des ProdSG in § 3 Abs. 1 und 2 sowie des § 823 Abs. 2 BGB. Richter klassifizieren das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz und verorten darin eine unmittelbare Herstellerpflicht zur Gewährleistung sicherer Produkte. Selbst allgemein bekannte Gefahren durch technische Komponenten schränken nicht die Pflicht ein, nur sichere Ware in den Markt zu bringen. Für Verbraucher resultieren daraus schutzwürdige, einklagbare Rechte und wird langfristig geltender Rechtsnormen.
Betroffene Besitzer können Schadensersatz nach ProdSG und BGB geltend
Anwender des SENEC.Home V3 hybrid duo können künftig auf Grundlage des § 823 Abs. 2 BGB in Kombination mit dem Produktsicherheitsgesetz Ersatzansprüche geltend machen. Hierzu zählen die komplette Rückerstattung des Kaufpreises, Vereinbarungen zur Absenkung des Kaufpreises oder Entschädigungen für Zeitverluste durch Ausfallzeiten. Nutzern steht hierfür der kostenlose Senec-Online-Check der Fachkanzlei Dr. Stoll & Sauer zur Verfügung, der unkomplizierten, webbasierten Zugang zu einer schnellen rechtlichen Ersteinschätzung bietet. Die Plattform unterstützt bei der Erstellung notwendiger Unterlagen.
Schweinfurt und Ravensburg verschärfen deutliche Produkthaftung für Energiespeicherhersteller bundesweit
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in der Entscheidung des Landgerichts Ravensburg einen Wendepunkt bei der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Im Anschluss an eine erste Grundsatzentscheidung des LG Schweinfurt verlagert Ravensburg den Schwerpunkt von Sachmängelrügen auf potenzielle Sicherheitsrisiken mit Lebensgefahr. Fachanwälte gehen davon aus, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Kurs beibehalten und verstärken. Hersteller von Energiespeichern müssen daher mit ausgeweiteten Prüfpflichten und verschärften Haftungsvorschriften rechnen.
Durch das Urteil werden einheitliche Sicherheitsvorgaben für stationäre Energiespeicher verbindlich etabliert, die Produzenten haften nun verstärkt für eventuelle Schäden, und Verbraucher können umfassende Ersatzansprüche geltend machen. Mit dem kostenfreien Senec-Online-Check erhalten betroffene Besitzer unkompliziert eine erste rechtliche Bewertung ihres Anspruchs. Diese Entscheidung unterstreicht gegenüber der Branche, dass Fortschritte in der Energieversorgung eng mit höchsten Sicherheitsanforderungen verknüpft sein müssen und trägt so wesentlich, dauerhaft und nachhaltig zur Stärkung des Kundenvertrauens bei.

