Sachbezug 44 Euro: Beispiele 2020

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Sachbezug 44 Euro: Der Gesetzgeber hat seit dem 01. Januar 2020 die Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Sachbezüge in Form von Gutscheinen steuerfrei zur Verfügung zu stellen, eingeschränkt. In vielen Fällen müssen jetzt Lohnsteuern sowie Sozialabgaben bezahlt werden.

Sachbezug 44 Euro: Diese Regeln gelten für den steuerfreien Sachbezug?

Bis zum 01. Januar 2020 durften Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge im Wert von 44 Euro pro Monat steuerfrei gewähren. Dabei konnte es sich beispielsweise um Warengutscheine, Tankgutscheine oder Geldkarten handeln. Neben dem Geldlohn wird dieser Sachlohn als Möglichkeit genutzt, die Nettolöhne zu erhöhen. Nach der Gesetzesänderung müssen auf viele dieser geldwerten Vorteile Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Das hat wiederum Auswirkungen auf die Anbieter derartiger Gutscheine, Geldkarten und ähnlicher Leistungen. Darüber hinaus sind die Arbeitgeber betroffen, deren Möglichkeiten eingeschränkt werden, ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungen zukommen zu lassen. Im Folgenden wird die Frage beantwortet, welche Benefits künftig gewährt werden dürfen, ohne das Steuer und Sozialabgaben fällig werden.

Sachbezug 44 Euro: Welche Sachbezüge bleiben steuerfrei?

Ein früherer Gesetzesentwurf aus dem Mai 2019 sah vor, den steuerfreien Sachbezug vollkommen abzuschaffen. Der massive Protest verschiedener Arbeitgeberverbände und anderer Lobbygruppen führte zu einer Entschärfung dieser Version. Dennoch wirkt sich die letztlich verabschiedete Gesetzesänderung erheblich auf die Unternehmen, ihre Mitarbeiter sowie die Anbieter von Gutscheinen und anderen Sachbezügen aus. Den Mitarbeitern über das Konstrukt Sachbezug 44 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei zu zahlen, ist ein beliebtes Instrument des Employer Brandings.

Der wachsende Fachkräftemangel zwingt Unternehmen dazu, sich im Wettbewerb um die besten Kandidaten etwas einfallen zu lassen. Gutscheine oder Geldkarten galten als beliebtes Beispiel für Sachbezüge, mit denen im Vergleich zur Konkurrenz gepunktet wurde.

Viele Unternehmen beklagen jetzt eine Unsicherheit und haben Probleme, die neue Regelung zu durchschauen. Es bedarf einer Klarstellung, welche Konsequenzen die Gesetzesänderung hat und worauf Unternehmen jetzt achten müssen. Welche Benefits dürfen künftig weiterhin steuerfrei gewährt werden? Welches Beispiel gilt als zweckgebundene Zuwendung im Sinne eines Sachlohns und in welchen Fällen handelt es sich um einen Barlohn, für den die entsprechende Steuer fällig wird.

Video: Steuerfreier Sachbezug 44 Euro – ideal für Arbeitnehmer

Sachbezug 44 Euro: Zuwendungen die nicht zum Sachlohn zählen

Bei der monatlichen Freigrenze von 44 Euro werden alle gewährten Sachbezüge zusammengerechnet. Wird die Freigrenze zum Beispiel um nur einen Cent überschritten, muss der Arbeitgeber für den gesamten Sachbezug Lohnsteuern und Sozialabgaben abführen. Nicht genutzte Beträge können nicht auf die folgenden Monate übertragen werden.

Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat die Optionen für den steuerfreien Sachbezug erheblich eingeschränkt. In Paragraf 8 Absatz 1 wird festgestellt, welche Leistungen als Geldeinnahmen zu bewerten sind und somit der Steuer und der Sozialversicherungspflicht unterliegen:

„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen“.

Sachbezug 44 Euro: Diesen Einfluss hat der Sachlohnbegriff?

Der Gesetzgeber unterscheidet nun deutlich zwischen dem sogenannten Sachbezug und einer Geldleistung und regelt deswegen den Sachlohnbegriff neu. Das hat zur Folge, dass vieles, was bisher als Sachlohn galt, nun als Geldleistung bewertet wird.

Geldleistungen müssen ohne Ausnahme versteuert werden und außerdem sind diese Zuwendungen sozialversicherungspflichtig. An der 44 Euro-Freigrenze hat der Gesetzgeber jedoch nicht gerüttelt. Es ist somit weiterhin möglich, seinen Mitarbeitern über den Sachbezug 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen zu lassen.

Sachbezüge vs. Aufmerksamkeiten?

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Zuwendungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter generell zwischen Sachbezügen und Aufmerksamkeiten. Sachbezüge werden ohne einen bestimmten Anlass gewährt und sind bis zu 44 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Sachbezug darf prinzipiell auch als Gutschein gewährt werden.

Bei einem persönlichen Anlass kann der Arbeitgeber zusätzlich Aufmerksamkeiten gewähren. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Geburtstagen
  • Hochzeiten
  • Geburt eines Kindes
  • Jubiläen der Betriebszugehörigkeit

Aufmerksamkeiten sind jeweils bis zu 60 Euro von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit. Macht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein teureres Geschenk, kann er dafür eine pauschale Lohnsteuer zahlen, sodass der Arbeitnehmer seinerseits von der Steuer befreit ist.

Aufmerksamkeiten sind jeweils bis zu 60 Euro von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit.  ( Foto: Shutterstock- fizkes )

Aufmerksamkeiten sind jeweils bis zu 60 Euro von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit. ( Foto: Shutterstock- fizkes )

Welcher Zusammenhang besteht zwischen einem Sachbezug und einem Geldgeschenk?

Geldgeschenke werden in jedem Fall als Lohn betrachtet und unterliegen deshalb ohne Abzüge der Lohnsteuer- sowie der Sozialversicherungspflicht:

  • Geldleistungen (zweckgebunden)
  • nachträgliche Erstattung von Kosten
  • Geldsurrogate (Geld- oder Kreditkarten)
  • andere auf einen Geldbetrag lautenden Vorteile

Es kann also festgestellt werden: Wenn ein Vorteil auf einen Geldbetrag lautet, greift die Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Der Vorteil gilt in diesem Fall als Barlohn, der im Gegensatz zum Sachlohn grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.

Im Umkehrschluss heißt das, dass ausschließlich Zuwendungen für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen die Bedingungen des Sachbezugs erfüllen und somit bis zu 44 Euro pro Monat ohne Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen empfangen werden dürfen.

Sachbezug 44 Euro: Welche Gutscheine bleiben steuerfrei?

Im neuen Gesetz wird klar zwischen einem Sachbezug und einer Leistung in Form von Geld unterschieden. Es ist zwar weiterhin möglich, den Sachbezug über einen Gutschein zu gewähren. Dieser muss jedoch an einen bestimmten Händler oder im Falle eines Tankgutscheins zum Beispiel an eine bestimmte Tankstelle gebunden sein.

Derartige Händlergutscheine oder Closed Loop Guthabenkarten ermöglichen die Einlösung ausschließlich beim entsprechenden Händler oder Dienstleister. Es handelt sich somit um zweckgebundene Sachbezüge, die keine weitere Verwendungsmöglichkeit erlauben.

In diese Kategorie fallen außerdem die sogenannten Centergutscheine sowie die City-Cards, denn damit wird der lokale Handel gestärkt. Darüber hinaus gilt, dass die Gutscheine über den vereinbarten Lohn hinaus ausgegeben werden und nicht in Gehalt umgewandelt werden können.

Bei einem persönlichen Anlass kann der Arbeitgeber zusätzlich Aufmerksamkeiten gewähren.  ( Foto: Shutterstock- _ESB Professional )

Bei einem persönlichen Anlass kann der Arbeitgeber zusätzlich Aufmerksamkeiten gewähren. ( Foto: Shutterstock- _ESB Professional )

Sachbezug 44 Euro: Gelten die Steuervorteile für Jobtickets?

Wird das Jobticket zusätzlich zum Lohn gewährt, muss keine Steuer gezahlt werden und es fallen keine Sozialabgaben an. Arbeitnehmer können dann bei allen Fahrten im Personennahverkehr von den Vorteilen profitieren, also auch wenn sie privat unterwegs sind. Der steuerfreie Zuschuss muss jedoch mit der abzugsfähigen Entfernungspauschale in der Steuererklärung gegengerechnet werden.

Sachbezug 44 Euro: Welche Sachbezüge sind seit Januar 2020 nicht mehr begünstigt?

Firmen versuchen sich mit der Gewährung von geldwerten Benefits als fortschrittliche Arbeitgeber zu positionieren. Damit einhergehend möchten sie die Chance erhöhen, schneller geeignete Mitarbeiter zu finden und diese dauerhaft zu binden. Für Arbeitnehmer ergibt sich die Chance, den Nettolohn zu maximieren und Lohnsteuern sowie Sozialabgaben zu sparen. Der Gesetzgeber hat diese Option durch das überarbeitete Gesetz erheblich eingeschränkt. Alle Benefits, die als reine Geldleistung betrachtet werden können, unterliegen voll der Abgabenpflicht.

Stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Geld zur Verfügung, damit dieser sich etwas Bestimmtes kauft, gilt dies als Geldleistung, auch wenn es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt. Gleiches gilt für die nachträgliche Erstattung von Tankkosten oder anderen Einkäufen, die gegen Quittung bezahlt werden. Darüber hinaus werden Geldkarten, die dazu dienen, Bargeld abzuheben, ebenfalls als Barlohn eingestuft. Prepaidkarten, die über ein eigenes Konto oder eine Paypal-Funktion verfügen, zählen seit Januar 2020 ebenfalls zu den abgabenpflichtigen Benefits.

Unternehmen können auf dem Wege einer „Lohnsteueranrufungsauskunft“ die nötigen Informationen beim zuständigen Finanzamt einholen und sich auf diese Weise vor Nachzahlungen schützen. ( Foto: Shutterstock-Evgeniya Ulanova )

Unternehmen können auf dem Wege einer „Lohnsteueranrufungsauskunft“ die nötigen Informationen beim zuständigen Finanzamt einholen und sich auf diese Weise vor Nachzahlungen schützen. ( Foto: Shutterstock-Evgeniya Ulanova )

Sachbezug 44 Euro: Welche Zuwendungen bleiben abgabenfrei?

Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, den steuerfreien Sachbezug einzuschränken. Anbieter von Gutscheinen und Karten mit Zahlungsfunktionen müssen ihre Angebote anpassen, damit diese weiterhin mit einem Steuervorteil verbunden sind. Die Rechtssicherheit, die im Zusammenhang mit der Unterscheidung von Bar- und Sachlohn hergestellt werden sollte, gleicht noch einer Unsicherheit.

Unternehmen können auf dem Wege einer „Lohnsteueranrufungsauskunft“ die nötigen Informationen beim zuständigen Finanzamt einholen und sich auf diese Weise vor Nachzahlungen schützen. Es dürfen weiterhin Gutscheine oder Closed Loop Guthabenkarten von Händlern oder Dienstleistern als Sachbezüge angerechnet werden, selbst wenn diese von einem Dienstleister verwaltet werden.

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