Kastenwagen als Pkw Zulassung

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Autobesitzer, die ein Schreiben vom Finanzamt bekommen und den Kastenwagen als Pkw Zulassung sehen sollen, sind entsetzt: Die Steuern sind so hoch, dabei läuft die Versicherung auf einen Lkw!

Kastenwagen als Pkw Zulassung: Darum geht’s:

Allgemein wird zwischen einem Pkw und einem Lkw unterschieden und die Fahrzeuge werden steuerlich und versicherungstechnisch anders behandelt. Während die Steuern für ein Fahrzeug, das eine Eintragung als Lkw hat, niedriger sind, können sie bei einer Pkw-Einstufung desselben Fahrzeugs in horrende Höhen geraten.

Die Einstufung selbst scheint derzeit eine Auslegungssache zu sein, denn während beim Versichern klar ist, dass es sich um einen Lkw handelt, sieht das Finanzamt die Sache oft anders. Wer sich einen Kastenwagen anschaffen möchte, sollte sich daher vorab gut informieren, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.

Der Unterschied bei einer Zulassung für Pkw statt als Lkw kann mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen. Dann wird aus dem Traum vom Pick-up ganz schnell ein Albtraum, zumindest einer der finanziellen Art. Doch was spielt eigentlich eine Rolle, wenn es um die Zulassung geht? Sind Motor oder Größe des Fahrzeugs ausschlaggebend?

Es gibt keine klare Definition dazu, ob ein Kastenwagen als Pkw Zulassung oder als Lkw zuzulassen und zu versichern ist. Die verschiedenen Versicherungsanbieter sind hier meist großzügig und gehen von einem Lkw aus.

Ein Kastenwagen ist ein Nutzfahrzeug, so viel ist klar. Er ist nach allen Seiten hin umschlossen, auch der Laderaum ist geschlossen. Diese Sichtweise zeigt bereits das Problem, dass viele Besitzer von Pick-ups haben. Hier ist die Ladefläche nur dann umschlossen, wenn der entsprechende Aufbau montiert ist.

Kastenwagen gab es schon zu früheren Zeiten, als die Menschen noch mit der Pferdekutsche unterwegs waren, auch wenn diese natürlich nicht mit einem Motor angetrieben wurden. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal zum Kofferaufbau: Dieser ist auf dem Fahrzeug nur montiert, bei Kastenwagenfahrzeugen hingegen ist der Aufbau fest mit der Karosserie verbunden.

Wieder ein Punkt für den Pick-up als Pkw und als Einstufung als Nicht-Kastenwagen. Der Aufbau kann hier abgenommen werden und ist somit nicht fest mit der Karosserie verbunden. Dies ist auch das häufigste Argument der Finanzbeamten, die gern die steuertechnisch höhere Zulassung des Fahrzeugs durchsetzen wollen.

Es ist in der Regel schwer, das Auto umzuschreiben, wenn eine derartige Argumentation dahinter steht. Daher müssen andere Wege gefunden werden, die sich auf das Versichern beziehen: Hier muss das Auto dann eben eine Zulassung als Pkw erhalten und nicht mehr als Lkw eingestuft werden.

Steuerlich gesehen sind Kastenfahrzeuge normalerweise als Lkw zu sehen und werden nicht nach dem Motor bzw. nach ihrem Hubraum besteuert, sondern nach der zulässigen Gesamtmasse. Ein gesetzliches Durcheinander, das teilweise nur in Einzelfällen wirklich zufriedenstellend geklärt werden kann.

Das Anschaffen des Kastenwagens ist eine Sache. Doch wichtig zu wissen: Der Händler oder Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Schwierigkeiten, die sich beim Versichern und bei der Zulassung ergeben können, hinzuweisen!

Das Anschaffen des Kastenwagens ist eine Sache. Doch wichtig zu wissen: Der Händler oder Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Schwierigkeiten, die sich beim Versichern und bei der Zulassung ergeben können, hinzuweisen! (#01)

Kastenwagen als Pkw Zulassung: Fahrzeug anschaffen und versichern lassen

Das Anschaffen des Kastenwagens ist eine Sache. Doch wichtig zu wissen: Der Händler oder Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Schwierigkeiten, die sich beim Versichern und bei der Zulassung ergeben können, hinzuweisen! Es ist zwar nett, wenn er das macht, doch da er damit riskiert, den Verkauf nicht tätigen zu können, spart er sich in den meisten Fällen derartige Tipps.

Ist das Fahrzeug in den Papieren als Nutzfahrzeug eingetragen, besteht dennoch die Möglichkeit, dass es umzuschreiben ist. Von diesem Problem sind übrigens nicht nur Pick-ups betroffen, sondern auch viele Gelände- und Lieferwagen!

Das Fahrzeug auf eine Pkw Zulassung umzuschreiben, bringt viele Vorteile mit sich:

  • deutlich niedriger zu versichern (Prämien um einige Hundert Euro günstiger)
  • keine Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen
  • keine Pflicht für die Installation eines Fahrtenschreibers

Dennoch gibt es den großen Nachteil, dass ein Kastenwagen mit Pkw Zulassung weitaus höhere Steuern nach sich zieht. Was der Besitzer an den Versicherungsprämien spart, muss er demzufolge steuerlich wieder einberechnen. Bloße Tipps, wie der Kastenwagen als Pkw umzuschreiben ist, sollten daher auch einen Hinweis auf die damit einhergehenden Nachteile enthalten!

Gut zu wissen ist, dass die meisten Versicherungen eine Mitnahme des Schadenfreiheitsrabatts erlauben. Das heißt, wenn es für den Besitzer des Kastenwagens steuerlich günstiger ist, das Fahrzeug als Lkw anzumelden, so muss natürlich auch die Versicherung entsprechend angepasst werden. Der bis dahin gültige Schadenfreiheitsrabatt kann mitgenommen werden. Das spart einen Teil der Versicherungsprämien.

Tipps zum Umschreiben von Kastenwagen als Pkw Zulassung gibt das Finanzamt selbst heraus, auch Autohändler sind diesbezüglich aussagefähig. Allerdings wird niemand Tipps geben, die dem Autobesitzer sagen, ob er jetzt wirklich Geld spart oder ob die ganze Sache alles teurer macht, denn die Einstufung „Pkw“ oder „Lkw“ ist zum Teil Auslegungssache und wird demzufolge seitens vieler Berater zu den eigenen Gunsten empfohlen.

Es ist daher ratsam, sich vor dem Anschaffen eines solchen Fahrzeugs zu informieren und das möglichst bei einer unabhängigen Stelle. Eine gute Anlaufstelle ist dafür der ADAC mit seiner Rechtsberatung.

Wichtige Erkenntnis: Ob der Kastenwagen mit einer Pkw Zulassung geführt werden kann und sich die Beiträge für die Versicherung entsprechend verringern, hängt nicht von der Eintragung in den Papieren des Fahrzeugs ab.

Wichtige Erkenntnis: Ob der Kastenwagen mit einer Pkw Zulassung geführt werden kann und sich die Beiträge für die Versicherung entsprechend verringern, hängt nicht von der Eintragung in den Papieren des Fahrzeugs ab.(#02)

Welche Vorgaben gelten für den Kastenwagen und die Pkw Zulassung?

Wichtige Erkenntnis: Ob der Kastenwagen mit einer Pkw Zulassung geführt werden kann und sich die Beiträge für die Versicherung entsprechend verringern, hängt nicht von der Eintragung in den Papieren des Fahrzeugs ab. Es kann sein, dass es hier als Lkw eingetragen worden ist, die Beiträge für die Versicherung sind entsprechend teurer. Steuerlich gesehen ist diese Variante günstiger, wobei sich beide Beiträge oft gegeneinander aufrechnen lassen.

Doch das Hauptzollamt, also die zuständige Stelle für alles, was mit Kfz-Steuern zu tun hat, ist nicht an die Eintragung gebunden. Für das Amt ist es unerheblich, ob dort eine Lkw- oder eine Pkw-Zulassung geführt wird. Vielmehr schätzt das Hauptzollamt ein Kraftfahrzeug selbst ein und legt dafür eigene, objektive Kriterien zugrunde. Hier spielt unter anderem das optische Bild des Fahrzeugs eine Rolle. Sieht es eher wie ein Pkw aus oder wie ein Lkw?

Wer sich einen Kastenwagen anschaffen und diesen als Pkw zulassen möchte, kann sich daher durchaus selbst ein Bild darüber machen, wie das Fahrzeug eingestuft werden könnte.

Doch weitere Kriterien kommen neben der Optik hinzu:

  • dauerhafte Verblechung der Seitenfenster im hinteren Bereich
  • Verhältnis Ladefläche und Beförderungsfläche für Personen
  • Gewicht des Fahrzeugs
  • Zulademöglichkeit

Soll der Kastenwagen mit einer Pkw Zulassung geführt werden, geht es also nicht um den Motor, was bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit des Motors keine Rolle dafür spielt, ob die Beiträge für Steuern und Versicherung teurer oder günstiger werden. Wichtig ist vor allem das an zweiter Stelle genannte Verhältnis von Lade- oder Nutzfläche und der Fläche, auf der Personen befördert werden können, zueinander.

Die Nutzfläche muss größer sein als die Fläche, die zur Personenbeförderung zur Verfügung steht, dann ist die Lkw-Einstufung wahrscheinlicher. Die Besteuerung des Fahrzeugs erfolgt nun nach dem Gewicht. Das heißt, je schwerer das Fahrzeug ist, umso teurer wird es steuerlich gesehen. Ob die Zulassung für Lkw oder Pkw erfolgt, hängt zusätzlich davon ab, wie sich das Verhältnis von Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht darstellt.

Ein Pkw hat ein deutlich niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht, denn hier wird davon ausgegangen, dass neben den Personen nur wenige Gepäck bzw. Ladung befördert werden muss, was sich im Gewicht widerspiegelt. Ein Lkw hingegen ist auf die Beförderung schwerer Güter und Waren ausgelegt, daher muss das zulässige Gesamtgewicht höher sein.

Soll der Kastenwagen mit einer Pkw Zulassung geführt werden, geht es also nicht um den Motor, was bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit des Motors keine Rolle dafür spielt, ob die Beiträge für Steuern und Versicherung teurer oder günstiger werden.

Soll der Kastenwagen mit einer Pkw Zulassung geführt werden, geht es also nicht um den Motor, was bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit des Motors keine Rolle dafür spielt, ob die Beiträge für Steuern und Versicherung teurer oder günstiger werden.(#03)

Probleme bei der Pkw Zulassung von Kastenwagen: Ein Fallbeispiel

Es war einmal ein Käufer eines Pick-up, dessen Fahrzeug als Nutzfahrzeug eingetragen war. Fein, dachte sich der Käufer, damit dürften sich die zu zahlenden Steuern auf rund 160 Euro belaufen. Immerhin sah die Zulassungsbehörde in dem Pick-up einen Lkw und die Beiträge für die Versicherung wurden entsprechend berechnet. Doch, welche Pleite!

Das Finanzamt schickte die Aufforderung, rund 600 Euro Steuern im Jahr zu zahlen, da es sich doch um einen Pkw handele. Der Käufer und Neubesitzer des Fahrzeugs war damit nicht einverstanden und zog die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, zurate. Sie war keine Hilfe, denn seit 2005 gilt das Gewicht nicht mehr als Hauptkriterium für die Einordnung der Pkw oder Lkw.

Viel wichtiger sind die oben genannten Kriterien, die sich nach „Bauart und Einrichtung“ des Fahrzeugs richten. Eine klare Linie und nachvollziehbare Entscheidungen sind damit nicht möglich, denn im Grunde kann jeder Finanzbeamte anders entscheiden. Einzige Lösung war in dem Fall, dass sich der Besitzer des Pick-ups an einen Gutachter wendete. Dieser bescheinigte, dass es sich um eine Pkw handele und die Zulassungsbehörde musste die Fahrzeugpapiere ändern.

Wenn das Finanzamt nicht davon überzeugt werden konnte, dass es sich um einen Lkw handelte, musste die Zulassungsbehörde eben erkennen, dass das Fahrzeug ein Pkw war. Damit wurde einiges an Versicherungsprämien gespart, was nun allerdings in die höheren Steuern fließen musste. Unter dem Strich war dennoch eine Ersparnis erkennbar.

Bekommen nun Besitzer von Fahrzeugen, die bisher wie Lkw behandelt wurden, Post vom Finanzamt, in dem angekündigt wird, dass die Einstufung künftig mit Pkw vorgenommen werden würde, können sie gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Dabei bitte auf die Fristen achten, die im Schreiben genannt werden! Es kann hilfreich sein, dem Einspruch Bilder beizufügen, aus denen das Verhältnis von Lade- bzw. Nutzfläche und Fläche zur Personenbeförderung deutlich wird.

Natürlich ist dabei klar, dass der Platz, der für die Mitnahme von Personen vorgesehen ist, deutlich kleiner sein muss als die Ladefläche. Immer noch kann allerdings für die Einstufung der Kastenwagen verlangt werden, dass eine komplette Verblechung vorhanden ist.

Unter dem Strich bleibt es wohl Glückssache, ob das Fahrzeug künftig ein Lkw oder ein Pkw ist. Betroffene, die Änderungen nicht hinnehmen wollen, sollten sich möglichst zügig über die weitere Verfahrensweise informieren und diesbezügliche Tipps vom Automobilclub berücksichtigen.

Außerdem ist es wichtig, sich über die Kosten zu informieren sowie über die künftigen Beiträge. Teilweise können solche Änderungen sogar von Vorteil sein, wenn auch nur in wenigen Ausnahmefällen. Wird ein Gutachter beauftragt, um Einspruch bei der entsprechenden Behörde einzulegen, muss für diesen zudem mit Kosten von rund 400 Euro gerechnet werden.


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