Versandpapiere erstellen: 21 Tipps für Handelsrechnung, Pro-Forma-Rechnung, Konsulatsfaktura, Zollfaktura & Co.

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Wie lassen sich Versandpapiere erstellen, die in Art und Form rechtssicher, dabei aber auch noch praktisch sind? Digiketten sowie die folgenden Tipps sind die Lösung.

Versandpapiere erstellen: Zwei Handlingtipps für Etiketten

Wer Versandpapiere erstellen möchte, sieht sich im Unternehmen vielfältigen Anforderungen gegenüber. Jedes Dokument soll praktisch sein und bezogen auf seine Art individuell passend zum Unternehmen sowie zum Paket und zum Bestimmungsort oder Zielland. Versandpapiere und Etiketten sind im besten Fall fälschungssicher und werden auch durch den Zoll anerkannt. Nicht alle können diese vielfältigen Anforderungen erfüllen.

Digiketten verwenden

Muss ein Unternehmen Versandpapiere erstellen, sind Digiketten eine gute Wahl. Dabei handelt es sich um im Briefbogen integrierte Etiketten, die an jeder beliebigen Stelle platziert werden können. Auch die Größe der Etiketten sollte individuell anpassbar sein, was bei dieser Art ebenfalls gegeben ist.

Die Etiketten sind für alle Dokumente wie

  • Versandhandelsformulare
  • Rechnungsformulare
  • Lieferscheine

geeignet und somit im Im- und Export gleichermaßen einzusetzen. Die bisher in den meisten Unternehmen verwendeten Sesam-Etiketten oder aufgespendeten Etiketten sind damit überflüssig und mit ihnen auch die zahlreichen Probleme, die nicht selten entstanden sind: Drucker konnten die Formulare nur schwer transportieren, im schlimmsten Fall lösten sich die Etiketten während des Druckvorgangs ab und verklebten das Gerät innen, sodass es unbrauchbar wurde.

Digiketten haben unter anderem diese Vorteile:

  • durch Veredlungsverfahren fälschungssicher
  • keine Verschlingungen im Drucker
  • für jedes Dokument passend
  • auf jede Position im Dokument zu platzieren
  • geringer Materialaufwand
Wer Versandpapiere erstellen möchte, sieht sich im Unternehmen vielfältigen Anforderungen gegenüber. (Foto: Shutterstock- Travel mania )

Wer Versandpapiere erstellen möchte, sieht sich im Unternehmen vielfältigen Anforderungen gegenüber. (Foto: Shutterstock- Travel mania )

Auf Fälschungssicherheit setzen

Durch die Veredlung der Digiketten ist es für Unternehmen nun ein Leichtes, das Paket so sicher wie möglich zu versenden oder an den Zoll zu übergeben. Dank verschiedener Verfahren sind die Etiketten fälschungssicher, ein Punkt, der beim Versandpapiere erstellen häufig vergessen wird.

Folgende Verfahren stehen dabei zur Auswahl:

  • Heißprägung

    Bei diesem Verfahren wird mit Hitze und Druck gearbeitet. Beide bringen gewählte Motive von einer Spezialfolie auf das Papier, die nötigen Stempel bestehen aus Stahl oder Messing. Um einen effektiven Kopierschutz zu erreichen, wird ein Hologramm aufgedruckt. Damit lässt sich das Paket zum einen sicher versenden, zum anderen kann dieser Blickfang zum Markenzeichen für das versendende Unternehmen werden.

  • Hologrammfolien

    Hologramme verbinden effektiv den Wunsch nach Fälschungssicherheit mit einer auffälligen Wirkung. Sie sind nicht kopierbar!

  • Fluoreszierende Farben

    Ein Plus an Sicherheit lässt sich durch spezielle Sicherheitsfarben wie diese fluoreszierenden Farben erreichen. Sie werden erst unter Schwarzlicht sichtbar und werden von einem Kopierer nicht erkannt. Damit kann ein Dokument nicht kopiert werden, das Original bleibt immer als solches erkennbar.

    Ein Plus an Sicherheit lässt sich durch spezielle Sicherheitsfarben wie diese fluoreszierenden Farben erreichen. (Foto: Shutterstock-_Denis Larkin )

    Ein Plus an Sicherheit lässt sich durch spezielle Sicherheitsfarben wie diese fluoreszierenden Farben erreichen. (Foto: Shutterstock-_Denis Larkin )

  • Thermochromatische Farbe

    Auch diese gehört in den Bereich der speziellen Farben, die der Sicherheit eines Pakets dienen. Thermochromatische Farben reagieren auf verschiedene Temperaturen. So wird durch einen Wechsel der Temperatur die Echtheit des Pakets ersichtlich.

  • Metameric Farbe

    Kein Farbkopierer dieser Welt kann den Effekt der Metameric Farben ersetzen. Hierbei wird ein Logo aufgedruckt, was recht unspektakulär und vor allem einfarbig erscheint. Wird nun aber eine Filterkarte darübergelegt, wird ein Teil des Bildes unsichtbar und nur der Teil mit der Spezialfarbe bleibt zu erkennen. Ein Paket kann somit beim Zoll oder in anderen Unternehmen blitzschnell auf seine Echtheit hin überprüft werden.

  • Tagesleuchtfarbe

    Diese Farben sind nur mit einer speziellen Prüflampe erkennbar, sie können auch nicht kopiert werden. Der Grund: Tagesleuchtfarben sind nicht aus Schwarz, Gelb, Magenta oder Cyan entstanden, meist handelt es sich um Signalorange.

  • Guilloche-Designs

    Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus dem erhöhten Sicherheitsfaktor und einer optischen Aufwertung. Wer ein Paket versenden möchte, möchte vielleicht nicht nur die Versandpapiere erstellen, sondern auch einen optischen Blickfang erreichen. Mit dem Guilloche-Designs ist das leicht möglich, denn die verschlungenen, dünnen Linien zeigen oft schöne Muster und können in Sicherheits- oder Regenbogenfarben gedruckt werden. Sie sind nicht kopierbar.

  • Mikrotext

    Mit bloßem Auge ist der Text nicht erkennbar, es scheint, als wäre eine Linie auf dem Dokument oder Paket zu sehen. Doch in Wahrheit hat das Unternehmen dort einen Text versteckt! Mit der Lupe ist er lesbar, kopiert werden kann er nicht. Bei dem Versuch des Kopierens bleibt am Ende nur eine schwarze Linie übrig. Selbst bei einer Vergrößerung kann der Kopierer die einzelnen Buchstaben nicht korrekt erfassen.

  • Digisecure

    Wer ein Dokument wirklich fälschungssicher versenden möchte, braucht Methoden, die auch beim Zoll anerkannt sind. Eine bekannte Art ist Digisecure. Dabei erfolgt das Aufdrucken der Daten mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker, das entstehende Sicherheitsfeld kann auf Normalpapier gedruckt werden. Enthalten sein können QR-Codes, Bilder oder Texte, zum Lesen ist eine App nötig. Um nun also ein Paket sicher verpacken und weitere Hinweise aufdrucken zu können, ist diese Art der Sicherung sehr zu empfehlen.

Hologramme verbinden effektiv den Wunsch nach Fälschungssicherheit mit einer auffälligen Wirkung. Sie sind nicht kopierbar! (Foto: Shutterstock-  SpicyTruffel )

Hologramme verbinden effektiv den Wunsch nach Fälschungssicherheit mit einer auffälligen Wirkung. Sie sind nicht kopierbar! (Foto: Shutterstock- SpicyTruffel )

Versandpapiere erstellen: 19 spezielle Tipps für Unternehmen

Der Zoll, das Bestimmungsland oder der Käufer kann in bestimmten Fällen von einem Unternehmen verlangen, dass es nicht nur Versandpapiere erstellen muss, sondern auch verschiedene Anmeldungen oder ein spezielles Dokument. Welcher Art das Dokument für ein Paket sein muss, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Nötig werden können unter anderem Ausfuhranmeldungen und Ausfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen oder Lieferantenerklärungen.

Sie alle können mit den oben vorgestellten Etiketten versehen werden, was das Versandpapiere erstellen deutlich leichter und das Versenden der Pakete schneller macht. Die folgenden Versandpapiere und Transportunterlagen sind im internationalen Waren- und Güterverkehr üblich.

Sie müssen je nach Importland dem zu versendenden Paket beigelegt werden:

  • Handelsrechnung

    Eine Handelsrechnung unterliegt keiner speziellen Formvorschrift, lediglich wenige Länder verlangen eine Zollfaktura. Das Dokument ist vom Unternehmen, das das Paket versenden möchte, zu erstellen. Der Zollwert wird dann aufgrund der auf der Rechnung befindlichen Daten (Warenbezeichnung, Preise, Lieferbedingungen etc.) berechnet. Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf dem Firmenbogen, der wiederum zur leichteren Rücksendung der Ware mit einem Digikett versehen sein kann.

    Tipp 3:

    Das Dokument muss unbedingt vollständig sein! Neben den üblichen Angaben für eine Auslandsrechnung (Name und Anschrift des Verkäufers, Registergericht, Handelsregisternummer, USt-Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Käufers, Warenbeschreibung, Warenmenge, Gewicht, Preis, Ursprungsland der Ware, Art der Verpackung, Zahlungsbedingungen, Steuersatz, Lieferbedingungen, Versandart, Datum und Nummer der Rechnung) ist es möglich, dass das Importland separate Anforderungen für die Einfuhr von Waren und an die Art der begleitenden Dokumente stellt. Der Buchhandel bietet dazu entsprechende Konsulats- und Mustervorschriften.

  • Pro-forma-Rechnung

    Pro-forma-Rechnungen werden für Waren verwendet, die keinen Handelswert besitzen. Ein Beispiel dafür sind Mustersendungen, die kostenfrei verschickt werden. Auch Ersatzteillieferungen werden häufig ohne Gegenwert vorgenommen, da sie sich im Rahmen der Garantie bewegen. Der Zoll braucht aber eine Pro-forma-Rechnung, mit deren Hilfe sich der wirkliche Warenwert ermitteln lässt.

    Mit dem Guilloche-Designs ist das leicht möglich, denn die verschlungenen, dünnen Linien zeigen oft schöne Muster und können in Sicherheits- oder Regenbogenfarben gedruckt werden. Sie sind nicht kopierbar. ( Foto: Shutterstock-Perepadia Y )

    Mit dem Guilloche-Designs ist das leicht möglich, denn die verschlungenen, dünnen Linien zeigen oft schöne Muster und können in Sicherheits- oder Regenbogenfarben gedruckt werden. Sie sind nicht kopierbar. ( Foto: Shutterstock-Perepadia Y )

    Tipp 4:

    Aufgebracht werden muss durch das versendende Unternehmen der Hinweis „No commercial value – for customs purposes only“. Außerdem soll der Warenwert auf dem Dokument zu finden sein.

  • Konsulatsfaktura

    Die Konsulatsfaktura wird vor allem in Ländern Mittel- und Südamerikas nötig, die Inhalte der Konsulatsfaktura entsprechen denen einer Handelsrechnung. Die Art des Dokuments wird vom Importland vorgegeben, das Konsulat des Einfuhrlandes muss das Dokument beglaubigen. Der Zoll kontrolliert die Konsulatsfaktura zusammen mit den übrigen Importdokumenten, die dem Paket beiliegen.

    Tipp 5:

    Der Handelswert der Ware muss ihrem tatsächlichen Wert entsprechen. Die nötigen Formulare sind bei Konsulat des Importlandes erhältlich.

  • Zollfaktura

    Inhaltlich kann die Zollfaktura mit der Handelsrechnung verglichen werden, es sind aber zusätzliche Angaben zur Ware, zu deren Wert und Ursprung zu machen. Das nötige Formular wird vom Einfuhrland vorgeschrieben. Eine Beglaubigung ist nicht nötig, die verantwortliche Person im exportierenden Unternehmen muss die Zollfaktura aber unterschreiben und die Unterzeichnung durch einen Zeugen beglaubigen lassen.

    Tipp 6:

    Wer Versandpapiere erstellen und eine Zollfaktura beilegen muss, braucht zusätzliche Angaben zum Großhandelspreis sowie zum Verkaufspreis im Exportfall (in der vereinbarten Währung). Der Zollwert wird dann aufgrund des jeweils höheren Preises berechnet.

  • Transportdokumente

    Bei Problemen kann jedes Unternehmen Hilfe bei der Zollabwicklung bekommen, dennoch ist es empfehlenswert, die grundlegenden Sachverhalte zu kennen.

    Dazu gehört auch, welches Dokument im Einzelnen für den Zoll gebraucht wird und was zu den Transportdokumenten gehört:- Bill of Lading (B/L), Konnossement: Ladeschein für das Versenden von See- und Binnenschifftransporten, Bestätigung der Übernahme der Ware durch den Verfrachter bzw. für die Verladung der Waren auf dem Schiff

    • CMR-Frachtbrief, Lkw-Frachtbrief: Dokument für das Versenden von Waren im Straßengüterverkehr, Ausfüllen des Frachtbriefs durch den Absender der Ware oder durch den Spediteur
    • Air Waybill (AWB), Luftfrachtbrief: Warenbegleitschein für den Lufttransport
    • CIM-Frachtbrief, Bahnfrachtbrief: Begleitpapier für den Schienentransport
    • Multimodal Transport Document (MTD): Dokument für den kombinierten Transport
    Konnossement: Ladeschein für das Versenden von See- und Binnenschifftransporten, Bestätigung der Übernahme der Ware durch den Verfrachter bzw. für die Verladung der Waren auf dem Schiff  (Foto: Shutterstock-SritanaN )

    Konnossement: Ladeschein für das Versenden von See- und Binnenschifftransporten, Bestätigung der Übernahme der Ware durch den Verfrachter bzw. für die Verladung der Waren auf dem Schiff (Foto: Shutterstock-SritanaN )

    Tipp 7:

    Die richtige Art des Dokuments muss demzufolge entsprechend einem geplanten Transportweg ausgewählt werden. Wer sich unsicher ist, kann sich auch an die zuständige IHK wenden, dort gibt es alle nötigen Informationen für Unternehmen, die sich mit den Themen Export, Zoll und Versenden von Waren befassen müssen.

  • Ausfuhranmeldung

    Der Anmelder der zu versendenden Ware muss die Ausfuhranmeldung beim Zoll abgeben. Anmelder kann dabei jede natürliche oder juristische Person sein, die ihren Sitz im Zollgebiet der Europäischen Union hat. Die Vertretung durch eine beauftragte Person ist möglich, in den meisten Fällen übernimmt die Spedition die Ausfuhranmeldung.

    Tipp 8:

    Sind bestimmte Restriktionen wie eine Ausfuhrgenehmigungspflicht zu beachten, ist die Abgabe des Dokuments verpflichtend durch den Ausführer vorzunehmen. Das ATLAS-System bietet die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung.

  • Ausfuhrgenehmigung

    Nicht jedes Paket ist ohne Ausfuhrgenehmigung zu versenden. Gründe dafür können die Art der Ware, der Verwendungszweck und das Zielland sein. Das BAFA stellt hier hohe Anforderungen! Hier muss die Ausfuhrgenehmigung zudem beantragt werden, die Ausfuhr der Ware ist nur zusammen mit diesem gültigen Dokument möglich.

    Tipp 9:

    Nicht nur Kriegswaffen, Munition und Ausrüstung unterliegen der Pflicht zur Ausfuhrgenehmigung, auch Güter für den zivilen Einsatz können hierunter fallen. Maßgeblich ist Teil I der Ausfuhrliste des BAFA.

  • Carnet A.T.A.

    Das sogenannte Zollpassierscheinheft ist für den vorübergehenden Transport von Waren und Gütern vorgesehen, wobei die Erleichterung der Ausfuhr für angeschlossene Vertragsstaaten möglich ist. Mustersendungen, Messegüter und Berufsausrüstungen benötigen das Heft für den Zoll.

    Tipp 10:

    Das Carnet A.T.A. kann bei der zuständigen IHK beantragt werden. Das Dokument ist lediglich dafür vorgesehen, die Zollabwicklung zu erleichtern, es ersetzt nicht die übrigen nötigen Dokumente.

  • Carnet C.P.D.

    Auch hierbei handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft für den vorübergehenden Export. Wichtig: Dieses Dokument darf ein Unternehmen nur einmal für die betreffende Ware verwenden. Es gilt zudem ausschließlich für die Einfuhr von Waren nach Taiwan.

    Nicht jedes Paket ist ohne Ausfuhrgenehmigung zu versenden. Gründe dafür können die Art der Ware, der Verwendungszweck und das Zielland sein.  (Foto: Shutterstock-Standret  )

    Nicht jedes Paket ist ohne Ausfuhrgenehmigung zu versenden. Gründe dafür können die Art der Ware, der Verwendungszweck und das Zielland sein. (Foto: Shutterstock-Standret )

    Tipp 11:

    Sollen neben Taiwan noch weitere Länder besucht werden (zum Beispiel bei Messereisen), so wird zusätzlich das Carnet A.T.A. nötig.

  • Auskunftsblatt INF 3

    Das Carnet-Verfahren muss nicht angewendet werden, ein Unternehmen kann auch das Zollverfahren der vorübergehenden Ausfuhr nutzen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 nötig, welches dem Zoll vorgelegt werden muss. Das ausführende Unternehmen stellt damit sicher, dass kein Zoll fällig wird, wenn die Waren später wieder in das Zollgebiet der EU zurückgeführt werden.

    Tipp 12:

    Diese Regelung kann nur bei der vorübergehenden Ausfuhr sogenannter Unionswaren angewendet werden, außerdem muss die Wiedereinfuhr der unveränderten Waren innerhalb von drei Jahren erfolgen. Auskunftsblatt INF 3 wird auch nötig, wenn die Rückwaren in einem anderen Einfuhrstaat ankommen als in dem, aus dem sie ausgeführt worden sind.

  • Carnet TIR

    Das internationale Beförderungspapier soll den Warentransport auf der Straße vereinfachen und das Verfahren beim Zoll abkürzen. Werden Waren, ohne sie umzuladen, über eine oder mehrere Grenzen in zollsicheren Straßenfahrzeugen, Behältern oder Lastzügen transportiert, wird dieses Verfahren angewendet. Möglicherweise kann das Unternehmen, das die Waren versenden möchte, auch ein offenes Carnet TIR beantragen, wenn die Waren besonders schwer und voluminös sind und daher nicht ein einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden können.

    Tipp h4:

    Die Spedition muss eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, durch die es bei Nichtbeachtung von Vorgaben belangt werden kann. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt maximal 60 Tag. In Deutschland stellen verschiedene Organisationen das Dokument aus, wobei diese Organisationen auch die Bürgschaft übernehmen. Die IHK ist an der Ausstellung der Carnet TIR nicht beteiligt.

  • Ursprungszeugnis

    Das „Certificate of Origin“ gilt als eine Art Reisepass für Waren. Das Unternehmen, das ein Paket auf diese Weise versenden möchte, muss Mitglied bei einer IHK sein und den Ursprung der Waren belegen können. Ursprungszeugnisse können sowohl auf Papier als auch elektronisch erstellt werden. Einige Drittländer verlangen das Zeugnis, wenn Waren dort eingeführt werden sollen, durch die Vorlage des Zeugnisses wird der rechtsverbindliche Ursprung der Waren erklärt. Teilweise fordern auch die Importeure ein Ursprungszeugnis.

    Das internationale Beförderungspapier soll den Warentransport auf der Straße vereinfachen und das Verfahren beim Zoll abkürzen.  (Foto: Shutterstock-Grigvovan)

    Das internationale Beförderungspapier soll den Warentransport auf der Straße vereinfachen und das Verfahren beim Zoll abkürzen. (Foto: Shutterstock-Grigvovan)

    Tipp 14:

    Das Ursprungszeugnis ist ein amtliches Dokument und erfordert daher die Nutzung eines vorgeschriebenen Vordrucks. Erhältlich ist das Dokument bei der zuständigen IHK. Wichtig: Es sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten. So sind zum Beispiel keine Radierungen und Entfernungen durch Übermalung erlaubt.

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR 1

    Dank dieser Bescheinigung muss der Empfänger im Importland keinen Zoll bezahlen bzw. fällt nur ein ermäßigter Zoll an. Grundsätzlich können nur die Unternehmen weniger Länder an diesem Vorgehen teilhaben und ein Paket mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 versenden. Diese Art Dokument kann auch nur genutzt werden, wenn Waren in Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen mit der EU geschlossen wurde, zu versenden sind oder wenn das Zielland mit der EU in Verbindung steht. Die Möglichkeit zur Ausstellung des Dokuments muss im Abkommen festgehalten worden sein.

    Tipp 15:

    Bei einem Warenwert bis 6.000 Euro genügt meist eine Ursprungserklärung des ausführenden Unternehmens. Dieses muss dafür aber eine korrekte Rechnung schreiben. Es kann sein, dass ein bestimmter Wortlaut vorgesehen ist. Die Zollverwaltung bietet auf ihren Seiten eine Ausfüllhilfe zum EUR 1.

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED

    Der Zoll stellt auf Antrag und Vorlage eines ausfüllten Vordrucks den Präferenznachweis EUR-MED aus. Damit ist die Anerkennung sogenannter Vormaterialien als Ursprungsware auf beiden Seiten möglich. Gültig ist hier das Regionale Übereinkommen.

    Tipp 16:

    Innerhalb der EU wird mit der Lieferantenerklärung mitgeteilt, ob eine PEM-Kumulierung oder eine Kumulation, wie sie nach dem Regionalen Übereinkommen gültig ist, vorgenommen wurde. Werden Waren in ein Land eingeführt, das der PEM-Zone angehört, muss auf dem Präferenznachweis vermerkt werden, ob und mit welchen Ländern die Kumulation vorgenommen wurde.

  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

    Zwischen der EU und der Türkei besteht eine Zollunion, der Präferenznachweis darf nur für den Warenverkehr zwischen diesen beiden Ländern verwendet werden. Dies gilt für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden und aus der EU in die Türkei oder aus der Türkei in die EU befördert werden sollen.

    Tipp 17:

    Die Regelung gilt nicht für Agrarerzeugnisse, außerdem nicht für Kohle und Stahl. Ausgestellt wird die A.TR. durch das exportierende Unternehmen, der Zoll prüft Art und Richtigkeit des Dokuments. Die A.TR. kann für das Paket, das zu versenden ist, auch im Nachhinein ausgestellt werden. Wichtig: Die Vorlage des Dokuments muss innerhalb von vier Monaten erfolgen.

  • Lieferantenerklärung

    Werden Waren für den Expert nicht selbst hergestellt, ihr Ursprung ist vor dem Versenden aber zu beweisen, ist die Lieferantenerklärung nötig. Sie wird nötig, wenn eine Warenverkehrsbescheinigung ausgestellt werden soll oder wenn es um die Beantragung von Ursprungszeugnissen geht. Teilweise bitten auch die Käufer um die Ausstellung der Lieferantenerklärung.

    Video: EU erklärt: Die Europäische Zollunion

    Tipp 18:

    Diese Art Dokument ist nur auszustellen, wenn gültige Nachweise der Vorlieferanten vorliegen (weitere Lieferantenerklärungen oder Handelsrechnungen). Ein Ursprungszeugnis von der IHK ist kein gültiger Nachweis und berechtigt nicht zur Ausstellung der Lieferantenerklärung. Eine Behörde muss bei der Ausstellung nicht mitwirken, der Zoll kann das Formular aber im Nachhinein prüfen. Wichtig: Die Gültigkeit des Dokuments wird nur dann anerkannt, wenn das ausstellende Unternehmen seinen Sitz in der EU oder in der Türkei hat.

  • Auskunftsblatt INF 4

    Außer INF 3 gibt es eine weitere Art Auskunftsblatt. INF 4 ist dann nötig, wenn der Zoll ein Paket besonders in Augenschein nimmt und die Korrektheit der Angaben zum Ursprung der Waren anzweifelt. INF 4 erlaubt es, den für den Vorlieferanten zuständigen Zoll um die Ausstellung eines Auskunftsblattes zu bitten. Nun werden die Produktionsbedingungen der Vorlieferanten überprüft, wobei die Einhaltung der Ursprungsregeln im Fokus stehen. INF 4 wird dem Lieferanten ausgehändigt.

    Tipp 19:

    Der Lieferant muss das Auskunftsblatt nicht an das Unternehmen, welches das entsprechende Paket versenden wollte, zuleiten. Er hat auch die Möglichkeit, das Auskunftsblatt direkt an den Zoll zu übermitteln, wobei die Zollbehörde zuständig ist, bei der der Exporteur bereits das Formular EUR 1 beantragt hat.

  • Informationsblatt INF 2

    Hierbei handelt es sich weniger um ein Formblatt, das zum Versenden oder als eine Art Begleitpapier für ein Paket wichtig ist. Vielmehr ist es ein reines Informationsblatt, das von der deutschen Zollverwaltung ausgegeben wurde und bei dem es um die Überlassung von Waren für eine in Drittländern stattfindende passive Veredlung geht.

    Tipp 20:

    Bei der passiven Veredlung werden mehrere Grenzübertritte nötig. Zum einen werden Unionswaren aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt, um im Drittland einer Veredlung unterzogen zu werden. Zum anderen erfolgt die Wiedereinfuhr der Waren, wobei diese von Einfuhrabgaben befreit sind.

  • Versandverfahren T1 und T2

    Ist ein Paket zwischen zwei Zollgebieten zu versenden, kommt T2 als Art des Versandverfahrens zur Anwendung. Damit gilt, dass keine Veränderung des zoll- oder steuerrechtlichen Status der betreffenden Waren vorgenommen wird. Vertragsparteien sind hier die EU, Norwegen, die Schweiz, Island, die Türkei, Serbien und Mazedonien. Mit dem T2-Verfahren wird zudem das Versenden von Unionswaren geregelt, die in ein Land ausgeführt werden sollen, mit denen es ein Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren gibt.

    Die Länder Andorra und San Marino fallen unter die Zollunion, daher gilt T2 auch beim Versenden von Waren in diese Länder. Nötig ist das Versandpapier T2L.Ein weiteres Verfahren ist das T2F, das die Beförderung von Unionswaren regelt, für die die Richtlinien über die Harmonisierung der Steuern nicht gelten.

    Beispiele dafür sind die Aland-Inseln, die Kanarischen Inseln und die französischen Departements in Übersee. Das zugehörige Versandpapier ist T2LF.Das Versandverfahren T1 ist eine andere Art von Verfahren und regelt die Beförderung von Waren, die aus Nicht-Unionsländern in die Zollgebiete der EU eingeführt werden. Auch hierbei soll keine zoll- und steuerrechtliche Veränderung des rechtlichen Status stattfinden.

    Tipp 21:

    Der Nachweis des Status von Unionsware wird ab 2024 anders geregelt. Dann nämlich soll sie mithilfe des „Proof of Union Status“, einem elektronischen System, nachweisbar sein. Die bisher genutzten Dokumente werden damit unnötig, denn die Nachweise erfolgen nur noch auf elektronische Art und Weise. Für das T1-Verfahren wird der ATLAS-Versand genutzt.

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