Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe, in Verpackung und Logistik

0

Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe ist immer noch ein großes Problem. Doch nicht nur in dieser Branche gibt es immer mehr Menschen, die gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Auch in der Verpackungs- und Logistikbranche geht der Zoll regelmäßig gegen Schwarzarbeit vor.

Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe und anderen Branchen erlebt eine Trendwende

Jährlich gehen dem Staat hohe Summen an Steuergeld durch Schwarzarbeit verloren. 2015 belief sich der Verlust alleine auf Großbaustellen auf rund 800 Millionen Euro. War die sogenannte „Schattenwirtschaft“ zumindest bis 2014 eher rückläufig, so gab es im 2015 einen Anstieg der Schwarzarbeit zu verzeichnen.

Infografik: Bis 2014 war die Schattenwirtschaft in Deutschland rückläufig

Infografik: Bis 2014 war die Schattenwirtschaft in Deutschland rückläufig

Die Fälle von Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe, auf Großbaustellen und auch in jeder anderen Branche häufen sich also seit Jahren wieder. Und laut dem Zoll stecken immer öfter international gut vernetzte Banden, die in der Regel aus etwa 100 Kriminellen bestehen, dahinter. Im Jahr 2015 wurden insgesamt mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet. Im Jahr 2013 waren es im Vergleich dazu „nur“ 95.000 Ermittlungsverfahren.

Laut Experten waren die Zahlen lange rückläufig, weil es in Deutschland eine stabile Konjunktur gab. Dass es jetzt wieder häufiger zu Schwarzarbeit kommt, wird laut einer Studie durch den Mindestlohn und die Rente mit 63 begünstigt. Einen Bericht über die Studie finden sie unter www.impulse.de.

Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe keine Seltenheit

Die Schattenwirtschaft in Deutschland profitiert auch von Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe. Immer öfter arbeiten KFZ-Mechaniker nach Feierabend oder am Wochenende, um ihren Lohn aufzubessern. Die Nachfrage für solche Arbeiten ist hoch. In Salzgitter und Umgebung waren jährlich 20 Prozent der 100 bearbeiteten Fälle von Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe angesiedelt. Viele Menschen könne sich zum Beispiel die Kosten für eine offizielle Reparatur nicht leisten und schauen sich deshalb nach illegaleren, aber auch günstigeren Alternativen um. Dazu kommen oft Reparaturen im eigenen Bekanntenkreis des Arbeitnehmers.

Und trotz der geringen Preise lohnt sich Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe für den Auftraggeber nicht immer. Im Juli 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Kunde bei Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe keinen Garantieanspruch hat. Der Kunde kann sein Geld also nicht von dem Unternehmer zurückfordern, auch dann nicht, wenn die Reparatur mangelhaft ausgeführt wurde. Weitere Informationen zu dem besagten Urteil finden Sie hier: www.kfz-ndb.de.

Schwarzarbeit in der Verpackungs – und Logistikbranche

Neben der Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe kommt die Schattenwirtschaft auch in anderen Branchen vor. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte im Februar 2016 zwei ehemalige Inhaber einer Verpackungsfabrik zu einer Freiheitsstrafe. Sie haben ihre Arbeiter unter dem Trick der sogenannten Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Dabei wird ein Gewerbe angemeldet, obwohl der Arbeiter eher Merkmale eines Arbeitnehmers und nicht eines Selbständigen aufweist (Merkblatt zur Scheinselbstständigkeit downloaden: http://www…./Scheinselbstaendigkeit_-_Stand_08.2012.pdf)

In besagter Firma waren zwar auch reguläre Arbeitnehmer gemeldet, denen allerdings ein Teil ihres Lohns schwarz bezahlt worden war. Der Zoll in Nürnberg konnte den beiden Männern nachweisen, dass der Sozialversicherung durch ihr Handeln ein Schaden von über 130.000 Euro entstanden ist.

Auch in der Logistikbranche floriert die Schwarzarbeit. Tatsächlich gilt sie als ein Schwerpunkt der Schattenwirtschaft in Deutschland. Die Fahrer von Logistikdienstleistern sind zum Beispiel nicht angemeldet oder aber als Selbstständige eingetragen (-> Scheinselbständigkeit). Dazu kommt, dass ausländische Fahrer auch schon mal illegal beschäftigt werden. Bereits im Jahr 2006 gründete ver.di zusammen mit den Arbeitgeberverbänden im Spedition-, Logistik- und Transportgewerbe sowie den zuständigen Ministerien des Bundes ein Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Der Anstieg der Fälle von Schwarzarbeit auch in der Logistikbranche konnte dadurch aber nicht verhindert werden.

Der Kampf gegen die Schwarzarbeit

Die Behörde, die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig ist, ist der Zoll. Regelmäßig kommt es zu Razzien auf Großbaustellen, in Restaurants oder Speditionen. Dabei ist der Zoll auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Besonders bei Schwarzarbeit im KFZ-Gewerbe sind solche Hinweise wichtig, da die Beamten vom Zoll sonst kaum herausfinden können, wo zum Beispiel der Mechaniker an den Autos arbeitet.Und der Zoll geht tatsächlich jedem Hinweis nach, im Ernstfall auch mit Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht. Mit Hilfe von geschulten und hoch spezialisierten Ermittlern bekämpft der Zoll auch die international vernetzten kriminellen Banden, die immer häufiger hinter organisierter Schwarzarbeit in Deutschland stecken. Mehr Information über die Bekämpfung von Schwarzarbeit finden Sie auf www.zoll.de.

Wo Schwarzarbeit anfängt

Nicht immer ist so klar abgrenzbar, wann ein Fall von Schwarzarbeit vorliegt. Ist es schon Schwarzarbeit, wenn mir ein befreundeter Maurer am Wochenende beim Hausbau hilft? Oder wenn der Nachbar als Fliesenleger abends beim Fliesen des Badezimmers hilft? Die entscheidende Frage ist, wo Gefälligkeit aufhört und Schwarzarbeit anfängt. Es muss bei solchen Fällen geklärt werden, ob es um das Helfen an sich oder um das Geld geht. Zeigt man seine Dankbarkeit für die erhaltene Hilfe zum Beispiel mit Essen, ist das in der Regel unproblematisch. Aber „in der Regel“ heißt nun mal nicht „immer“.

Müsste man für die geleistete Arbeit in der Werkstatt zum Beispiel viel Geld bezahlen, weil etwa der Motor des Autos dann doch ein- und ausgebaut werden muss, ist die Grenze zur Schwarzarbeit überschritten. Spontane Hilfe ist übrigens kein Problem: Hilft ein Nachbarsjunge der älteren Dame bei der Gartenarbeit und sie gibt ihm dafür 10 Euro für Süßigkeiten in die Hand, ist das kein Fall von Schwarzarbeit.


Bildnachweis: © Fotolia – Andreas Scholz

Lassen Sie eine Antwort hier