Digitaler Tachograph: Kontrollgerät für mehr Sicherheit auf der Straße

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Der digitale Tachograph ist ein technisches Gerät, mit dem die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Lenkzeitunterbrechungen von einem LKW-Fahrer kontrolliert werden sollen. Zum Schutz der Fahrer und der anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs gibt es Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten.

Werden diese durch Mitarbeiter eines Unternehmens nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafen. Ein digitaler Tachograph macht die Kontrolle einfacher.

Die gesetzlichen Vorgaben zu einem digitalen Tachographen

LOGISTICFACTS

Welche Daten werden übertragen?

Die Nutzung und der Einsatz von einem digitalen Tachographen sind gesetzlich vorgegeben. Mit dem 1. Mai 2006 wurde die Pflicht der Verwendung für LKW eingeführt, die neu zugelassen werden. Dieses Gesetz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in der Europäischen Union. Festgehalten wird es in der EU-Verordnung. Der Geltungsbereich trifft jedoch nicht auf private LKW zu. Lediglich Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden und ein Gewicht von mehr als 3,5 t überschreiten, müssen einen digitalen Tachographen vorweisen. Fahrzeuge unter 3,5 t unterliegen dieser Pflicht nur dann, wenn sich in dem Gefährt neun oder auch mehr Sitzplätze befinden, auf denen Fahrgäste transportiert werden dürfen.

Hinweis: Nachzulesen sind die gesetzlichen Vorgaben in der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006.

Mit dem 1. Januar 2011 können digitale Tachographen jetzt auch in AETR-Staaten eingesetzt werden. Damit ist es möglich, mit den Geräten auch zu Fahrten aufzubrechen, die außerhalb der EU einen Halt, Start- oder Zielpunkt haben. Empfohlen wird allerdings, dass auf diesen Fahrten zusätzlich eine Fahrerkarte mitgeführt wird.

Video: Schulungsvideo DTCO1381

Die Eigenschaften und die Funktionsweise von einem digitalen Tachographen

Die Geräte sind so konzipiert, dass in einem versiegelten Modul für einen Zeitraum von 365 Tagen die Daten gespeichert werden. Durch eine Fahrerkarte, die personengebunden ist, können die Aufzeichnungen für wenigstens 28 Tage auch in Bezug auf eine Person abgespeichert werden. Wenn der digitale Tachograph seine vollständige Speicherkapazität erreicht hat, werden zuerst die ältesten Daten wieder überschrieben.

Als Daten für die Speicherung gelten:

  • Lenkzeiten
  • Arbeitszeiten
  • Bereitschaftszeiten
  • Ruhezeiten

Auch die Unterbrechungen der genannten Zeiten können durch das Gerät aufgezeichnet werden. Zudem lassen sich auf dem digitalen Tachographen Entfernungen speichern, die mit dem Gefährt zurückgelegt wurden. Dadurch lassen sich die Zeiten und die Entfernungen abgleichen.

Sehr praktisch ist die Eigenschaft, dass der digitale Tachograph in der Lage ist, Geschwindigkeiten zu speichern. Gespeichert werden dabei die Geschwindigkeiten, die der Fahrer mit dem LKW innerhalb von 24 Stunden Fahrzeit gefahren hat. Die Speicherung erfolgt in Sekundenschritten. Wichtig zu wissen ist, dass diese Speicherung direkt auf dem Gerät, nicht aber auf der Fahrerkarte durchgeführt wird. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt bei Überschreitungen der Geschwindigkeit. Auch diese Speicherung erfolgt direkt auf dem Gerät.

Die digitale Auslesung erfolgt durch den Unternehmer, dem der LKW zugeordnet ist. Auch Kontrollbehörden können Zugriff auf den digitalen Tachographen nehmen.

Durch digitale Tachographen soll verhindert werden, dass Manipulationen an den Zeiten vorgenommen werden. (#01)

Durch digitale Tachographen soll verhindert werden, dass Manipulationen an den Zeiten vorgenommen werden. (#01)

Den digitalen Tachographen für die eigene Fahrt in Betrieb nehmen

Das Gerät ist im Fahrzeug verbaut, die Inbetriebnahme relativ einfach gehalten. Hier sind verschiedene Punkte zu beachten:

  • Der Fahrer meldet sich durch das Einstecken seiner persönlichen Fahrerkarte an.
  • Einstellung von Ladetätigkeiten ist möglich.
  • Automatisches Umschalten zwischen Lenk- und Arbeitszeit.
  • Anmeldung von zweitem Fahrer ist möglich.
  • Kartenaustausch beider Fahrer ist bei einem Fahrerwechsel unbedingt notwendig.
  • Manuelle Zeitbeträge können nachgetragen werden.
  • Die Karten können nur entnommen und eingefügt werden, wenn das Fahrzeug nicht in Bewegung ist.
  • Zusätzliche Ausstattung der Geräte mit Kontrollkarten, Unternehmerkarten und Werkstattkarten.

Durch digitale Tachographen soll verhindert werden, dass Manipulationen an den Zeiten vorgenommen werden. Dies soll auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Pflichten der Unternehmer im Zusammenhang mit dem digitalen Tachographen

Auch wenn die Speicherung der Daten in den Geräten für 365 Tage erfolgt, so hat der Unternehmer, bei dem der LKW gemeldet ist und für den er gefahren wird, bestimmte Pflichten, die er einhalten muss.

Dazu gehören die folgenden Punkte:

  • Die Fahrerkarten müssen innerhalb von einem Zeitraum von 28 Tagen kontrolliert werden. Hier sind die Daten auszulesen.
  • Aus dem Tachographen selbst müssen die Daten innerhalb von 90 Tagen ausgelesen werden.
  • Die Archivierung der Daten aus den Fahrerkarten und den Geräten ist für einen Zeitraum von wenigstens einem Jahr Pflicht.
  • Alle Fahrer müssen richtig eingewiesen und auch kontrolliert werden.
  • Das Unternehmen muss die Fahrten so legen, dass sich der oder die Fahrer auch an die gesetzlichen Zeiten halten können.

Um gewährleisten zu können, dass die Fahrer bei einem Logistik-Unternehmen ihre Zeiten nicht überschreiten, müssen Verantwortliche im Unternehmen bereits bei der Auftragsannahme prüfen, ob der Auftrag nach gesetzlichen Vorgaben durchführbar ist.

Kommt es zu Verstößen durch den Fahrer, so haftet das Unternehmen für diese Verstöße. Wie hoch die Haftung ist, hängt unter anderem auch damit zusammen, wie gut die Organisationspflicht ausgeführt wurde.

Video: Irrtümer Sozialvorschriften,DigiTacho und Polizeikontrollen 2

Polizeikontrolle: Das erwartet Fahrer und Unternehmen

Der digitale Tachograph muss natürlich auch eingesetzt werden, damit eine effektive Kontrolle durch die Polizei möglich ist. So soll auf diese Weise die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Daher ist die Polizei mit einer Kontrollkarte für den Tachographen ausgestattet. Mit dieser Karte können sie die Arbeitszeiten optimal überwachen. Die Karte ist so konzipiert, dass sie in jedes digitale Gerät eingesteckt werden kann. Dadurch kann die Polizei die Kontrollen auch spontan durchführen. Wird mit der Karte ausgelesen, was auf dem Tachographen vermerkt ist, können die Beamten bei Verstößen auch direkt reagieren.

Schon geringe Überschreitungen der Lenkzeit reichen für Sanktionen aus. Wenn der Fahrer beispielsweise 30 Minuten über der Lenkzeit, so kann die Polizei direkt ein Bußgeld verhängen. Dieses liegt aktuell bei einer Höhe von 30 Euro. Dieses Bußgeld gilt für den Fahrer. Das Unternehmen wird dann haftbar gemacht, wenn die Lenkzeit um mehr als 120 Minuten überschritten wird. In diesem Fall muss das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro zahlen. Zusätzlich dazu kommen auf den Fahrer Gebühren in Höhe von 60 Euro zu.

Der Fahrer ist verpflichtet, im digitalen Tachographen seine Fahrerkarte einzustecken und auf dieser seine Daten zu speichern. Wenn die Fahrerkarte fehlt, kann das Gerät durch die Polizei nicht differenziert ausgelesen werden. In diesem Fall müssen 250 Euro Bußgeld gezahlt werden.

Video: Recht einfach: Hohe Bußgelder für Übernachten in der LKW-Kabine

Zusammenfassung der aktuellen Bußgelder für Fahrer und Unternehmen

Um sich einen besseren Überblick darüber verschaffen zu können, welche Verstöße in welcher Höhe geahndet werden, ist es hilfreich, die Daten aus dem LKW-Bußgeldkatalog zu kennen. Unterschieden wird hier zwischen den Bußgeldern für Fahrer und den Bußgeldern für Unternehmen.

Für Fahrer gelten die folgenden Bußgelder:

  • Keine Kontrollmöglichkeit durch fehlende Fahrerkarte: 250 Euro
  • Erschwerte Kontrollmöglichkeit durch fehlende Fahrerkarte: 75 Euro
  • Bis eine Stunde Unterschreitung der Ruhezeit: 30 Euro
  • Bis drei Stunden Unterschreitung der Ruhezeit pro Stunde: 30 Euro
  • Ab drei Stunden Unterschreitung der Ruhezeit pro Stunde: 60 Euro
  • Bis 15 Minuten verkürzte Lenkzeitunterbrechung: 30 Euro
  • Ab 15 Minuten verkürzte Lenkzeitunterbrechung pro Viertelstunde: 60 Euro
  • Bis eine Stunde Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit: 30 Euro
  • Bis zwei Stunden Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit pro halbe Stunde: 30 Euro
  • Mehr als zwei Stunden Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit pro halbe Stunden: 60 Euro

Für Unternehmen gelten die folgenden Bußgelder:

  • Bis drei Stunden Unterschreitung der Ruhezeit pro Stunde: 90 Euro
  • Ab drei Stunden Unterschreitung der Ruhezeit pro Stunde: 180 Euro
  • Bis 15 Minuten verkürzte Lenkzeitunterbrechung: 90 Euro
  • Ab 15 Minuten verkürzte Lenkzeitunterbrechung pro Viertelstunde: 180 Euro
  • Bis zwei Stunden Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit pro halbe Stunde: 90 Euro
  • Mehr als zwei Stunden Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit pro halbe Stunden: 180 Euro

Bilnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _ Robert_Chlopas   -#01: Frank11

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