Gateway Basel Nord: WEKO-Entscheidung sorgt für Protest

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Viel Streit um den Megaterminal Gateway Basel Nord (GBN). Terminaldienstleister Swissterminal AG zieht nun gegen die Wettbewerbskommission (WEKO) vor das Bundesverwaltungsgericht. Vorwurf der Intransparenz steht im Raum.

Im Rheinhafen in Basel soll ein neuer Umschlagterminal für Schiene, Rhein und Straße entstehen – das Gateway Basel Nord (GBN). Realisiert werden soll das Projekt, inklusive einem neuen Hafenbecken, auf dem Gelände eines ehemaligen Rangierbahnhofs der Deutschen Bahn. 310 Millionen CHF sind als Baukosten anvisiert, finanziert zu einem Großteil von Bund und Kanton. Der Bauherr ist die gleichnamige Gateway Basel Nord AG, ein Zusammenschluss der drei Schweizer Logistik- und Transportunternehmen Contargo, Hupac und SBB Cargo. Für den Bau des Hafenbeckens 3 sind auch noch die Schweizerischen Rheinhäfen mit im Boot.

Gateway Basel Nord: Großprojekt mit viel Gegenwind

Bereits seit 2013 ist das GBN-Projekt in Planung – seitdem auch mit viel Gegenwind. Die Befürworter sehen in der Zukunft Kapazitäten-Engpässe für den Containerumschlag, zudem seihen die Anlagen veraltet und ineffizient. Gegner des trimodalen Umschlageplatzes setzen sich hingegen für den Erhalt einer Naturschutzzone ein oder kämpfen gegen Wettbewerbsverzerrung.

Eine, die sich gegen dieses Großprojekt wehrt, ist die Swissterminal AG. Das ebenfalls im Containerumschlag tätige Familienunternehmen ist Schweizer Marktführer im Bereich Terminaldienstleistungen. Swissterminal befürchtet, durch das stark subventionierte GBN-Projekt aus dem Markt verdrängt zu werden. In den vergangenen Jahren hatte das Unternehmen bereits zweimal Entscheidungen der Gateway Basel Nord AG gerichtlich ausgebremst. Nun legte die Swissterminal AG erneut Beschwerde vor einem Bundesgericht in Sachen Großterminal ein. Diesmal allerdings gegen die Wettbewerbskommission (WEKO).

Unterstützt WEKO mögliche Marktvorherrschaft der Gateway Basel Nord AG?

Die WEKO hatte im Juni 2019 den Zusammenschluss der drei Schweizer Logistik- und Transportunternehmen zur Gateway Basel Nord AG genehmigt, obwohl sie dabei durchaus eine marktbeherrschende Stellung im Bereich Umschlagsleistungen erkannt hat. Gleichzeitig würde das Vorhaben aber die Wettbewerbsverhältnisse beim Transport von Gütern auf die Schiene verbessern – und damit eher die Vorteile des Zusammenschlusses überwiegen, erklärt die WEKO in ihrer Entscheidung.

In einer Stellungnahme bemängelt Swissterminal nun, dass sich die Aufsichtsbehörde nicht dazu geäußert hat, auf welcher Grundlagen sie zu dem Schluss kam, das GBN-Vorhaben führe zu mehr Wettbewerb in anderen Bereichen. Auch eine Begründung, wie die Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse aussehen solle und mit welchen Effekten, fehle der Swissterminal. Deshalb versuchte sie mit einer Aufsichtsbeschwerde beim Bundesrat Einsicht in die Akten zu erlangen. Diese wurde allerdings vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF abgelehnt.

WEKO übergeht Datenschutzbeauftragten

Swissterminal sieht in dem Verhalten der WEKO eine bewusst geschürte Intransparenz rund um den Entscheid. Die WEKO verweigere nicht nur jegliche Einsichtnahme in die Unterlagen. Auch einzelne Unterlagen, die die Swissterminal zwischenzeitlich erhielt, seien durch viele Abdeckungen und Schwärzungen unleserlich, sodass sich „Sinn und Aussagen der betreffenden Unterlagen nicht oder nur unvollständig ergaben“.

Laut Swissterminal ignorierte die WEKO auch die Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, den vollständigen Zugang zu den geforderten Informationen zu ermöglichen. Deshalb geht Swissterminal jetzt auch mit einer Beschwerde gegen die WEKO vor das Bundesverwaltungsgericht. Darin verlangt sie, dass die WEKO dazu angewiesen wird, gemäß der Empfehlung des Datenschutzbeauftragten, Swissterminal den vollständigen Zugang zu den relevanten Unterlagen zu gewähren. Damit kommt nun ein weiterer Prozess – wenn auch nur indirekt – gegen das Megaprojekt Gateway Basel Nord ins Rollen.

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