Deutsch-französische Personalberatung: Mitarbeitervermittlung in der Logistikbranche

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Oft geht es in der Logistikbranche nicht nur darum, eine Stelle einfach zu besetzten, sondern darum, den richtigen Kandidaten für den Job zu finden. Gerade gute Führungskräfte sind oft nicht einfach zu finden. Beschränkt man sich als Arbeitgeber bei der Suche nicht nur auf den deutschen Markt, kann eine deutsch-französische Personalvermittlung bei Suche nach Arbeitskräften in oder aus Frankreich behilflich sein.

Über die Vorteile einer Personalvermittlung

Bei der Suche nach qualifiziertem Personal müssen sich Arbeitgeber nicht unbedingt an eine deutsch-französische Personalvermittlung wenden. Es hat aber durchaus Vorteile, die Personalsuche einer solchen Vermittlungsagentur anzuvertrauen und Stellen für das eigene Unternehmen nicht selbst auszuschreiben, denn dieser Vorgang nimmt viel Zeit in Anspruch. Dazu müssen Sie als Arbeitgeber unter anderem auch gewissen Kenntnisse über das französische Arbeitsrecht besitzen.

Wenden sich Arbeitsgeber an eine Personalvermittlung, kann man ihnen beratend zur Seite stehen und Hilfestellung bei rechtlich relevanten Fragen geben. Eine Personalagentur mit der Mitarbeitersuche in Frankreich zu beauftragen hat also einige Vorteile:

  • Gezielte Mitarbeitervermittlung
    Personalvermittlungen suchen sich eventuelle Bewerber oft über das Headhunting. Dadurch werden explizit Personen angesprochen, die am besten auf die ausgeschriebene Stelle passen.
  • Zeitersparnis
    Für Arbeitnehmer ist eine eigenständige Suche nach einem passenden Mitarbeiter in einem anderen Land (in diesem Fall Frankreich) mit viel Zeitaufwand verbunden. Die Stelle muss ausgeschrieben, dann müssen die Unterlagen der Bewerber gesichtet werden. Auch Personalgespräche und Gehaltsverhandlungen kosten Zeit, gerade dann, wenn man Arbeitskräfte im Ausland sucht. Dazu treffen Personalvermittlung oft schon eine Vorauswahl, damit sich die Arbeitgeber nur auf die Bewerber konzentrieren können, die am besten auf die Stelle passen.
  • Rechtliche Sicherheit
    Suchen Sie sich als Arbeitgeber Mitarbeiter in Frankreich, müssen Sie gewisse Kenntnisse über das Arbeitsrecht haben. Wie hoch ist der Mindestlohn in Frankreich? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Dazu müssen Arbeitgeber bestimmte Formulare und Erklärungen ausfüllen. Bei all diesen Fragen kann Ihnen die Personalvermittlung mit umfassenden Sachkenntnissen zur Seite stehen.

Welche Formalitäten müssen Arbeitgeber in Frankreich beachten?

Wollen Sie als Arbeitgeber neue Mitarbeiter in Frankreich einstellen und beschäftigen, müssen Sie bestimmte Formalitäten beachten. Auch bei diesen Angelegenheiten kann eine deutsch-französische Mitarbeitervermittlung hilfreich sein. Hier finden werden einige Dinge gelistet, die Sie als Arbeitgeber beachten sollten:

  1. Déclaration préalable à l’embauche
    Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Anmeldung für die Sozialversicherung ausfüllen, die in Frankreich „Déclaration préalable à l’embauche“ genannt wird.
  2. Personalregister
    Alle neuen Mitarbeiter müssen in einem Personalregister geführt werden. Das ist wichtig, um nachvollziehen zu können, welcher Arbeitnehmer wann im Unternehmen gearbeitet hat. Für das Personalverzeichnis spielt es dabei keine Rolle, in welcher Position der Mitarbeiter beschäftigt oder ob die Anstellung befristet oder unbefristet ist. Im Personalregister müssen nicht nur Mitarbeiter geführt werden, die täglich in der Firma präsent sind, sondern auch solche, die von zuhause, also im Home Office arbeiten. Auch Führungspersonal wird hier gelistet.
  3. Ärztlicher Einstellungstest
    Arbeitgeber müssen ihre neuen Mitarbeiter zum einem ärztlichen Einstellungstest anmelden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an diesem Einstellungstest teilzunehmen. Dieser Test soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer den körperlichen und geistigen Anforderungen des Jobs gewachsen ist und keine gefährlichen oder ansteckenden Krankheiten hat.
  4. Sicherheitsausbildung
    Es ist nötig, den künftigen Mitarbeiter für eine Sicherheitsausbildung anzumelden, die der Arbeitnehmer ebenfalls verpflichtet ist zu besuchen. Dabei soll er die möglichen Risiken des neuen Jobs kennenlernen. Außerdem soll dem Arbeitnehmer dabei beigebracht werden, wie er mit diesen Risiken umzugehen hat.

Über die soziale Absicherung in Frankreich

Jeder Arbeitnehmer in Frankreich ist Mitglied der französischen Sozialversicherung. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihr Personal bei einer der drei Sozialversicherungsanstalten (CNAMTS, CNAVTS und CNAF) des Landes anzumelden. Sie sorgen also dafür, dass die Mitarbeiter kranken- und rentenversichert sind. Die Sozialversicherung in Frankreich umfasst fünf verschiedene Bereiche wie zum Beispiel Mutterschutz und Tod. Dazu sind weitere Versicherungen wie eine Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Familienvorsorge enthalten. Nicht immer deckt die Sozialversicherung alle ärztlichen Behandlungskosten ab. Auch in Frankreich können Zusatzversicherungen deshalb sinnvoll sein.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen jeweils einen Teil der Versicherungsbeiträge der Sozialversicherung. In Frankreich ist der Anteil der Arbeitnehmer kleiner als der der Arbeitgeber und wird direkt vom Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeberanteil der französischen Sozialversicherung beträgt etwa 43 % der Bruttovergütung, der Arbeitnehmeranteil liegt bei ungefähr 23 % der Bruttovergütung. Dazu werden gute Sozialleistungen als wichtiger Faktor für die Entscheidung für oder gegen einen Job angesehen. Suchen Sie als Arbeitgeber zum Beispiel qualifiziertes Führungspersonal, sollten Sie in Erwägung ziehen, ob Sie einem eventuellen Wunschkandidaten eine attraktive Zusatzversicherung anbieten, die nicht selten ausschlaggebend für die Annahme eines Jobangebotes ist.

Wenn Sie als Arbeitgeber bezüglich der Sozialversicherungsvorschriften unsicher sind, können Sie sich bei einer deutsch-französische Personalagentur erkundigen. Diese Mitarbeitervermittlungen kennen sich mit allen relevanten Vorschriften aus und können Sie beraten.

Mitarbeitervermittlung in Frankreich: Egal ob Fachkräfte oder Führungskräfte bei der Mitarbeitervermittlung bekommt man beides. (#01)

Mitarbeitervermittlung in Frankreich: Egal ob Fachkräfte oder Führungskräfte bei der Mitarbeitervermittlung bekommt man beides. (#01)

Befristet oder unbefristet: Über die Unterschiede von deutschen und französischen Arbeitsverträgen

In der Regel werden in Deutschland gerade der Logistikbranche befristete Arbeitsverträge vergeben. In Frankreich, der Grande Nation, verhält sich die Sache etwas anders. Dort ist es, anders als in Deutschland, gar nicht so einfach, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Arbeitsverträge in Frankreich müssen grundsätzlich schriftlich geschlossen werden. Diese Arbeitsverträge müssen zunächst unbefristet sein und werden „contrat à durée indéterminée“ genannt.

Die Frage nach der Möglichkeit von befristeten Arbeitsverträgen („contrat à durée déterminée“) stellt sich vor allem, um sich zum Beispiel entschädigungsfrei von Mitarbeitern wieder lösen zu können. Befristete Arbeitsverträge sind in Frankreich nur unter gesetzlich festgeschrieben Bedingungen und Gründen möglich. Befristete Verträge sind in Frankreich also viel unüblicher und damit seltener als in Deutschland. Zum Beispiel ist es nur in den folgenden typischen Fällen zulässig, einen befristeten Vertrag abzuschließen:

  • Ein zeitlich begrenzter Ersatz eines Arbeitnehmers, der aber unbefristet angestellt ist (z. B. wegen Urlaub, einem Unfall oder einem Krankheitsfall)
  • Ein befristeter Personalmehrbedarf durch eine saisonale oder auch unvorhergesehene Mehrbelastung im Betrieb (Sonderschichten oder Sonderprojekte)

Ebenfalls nicht zulässig ist der Abschluss befristeter Verträge in Fällen von gesundheitsgefährdende Tätigkeiten, von Streiks oder bei auch dauerhaftem Ersatz unbefristet angestellter Arbeitnehmer. Arbeitsverträge in Frankreich können allerdings seit August 2005 bei kleineren Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen und ohne Begründung innerhalb der ersten 2 Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden.

Das geht allerdings nur dann, wenn zuvor kein anderer Arbeitsvertrag mit dem betreffenden Arbeitnehmer bestand („contrat de nouvelle embauche“). Ob diese recht arbeitgeberfreundliche Vorschriften auch für deutsche Unternehmen mit einer Belegschaft von über 20 Mitarbeitern in Deutschland gelten, sofern das Unternehmen in Frankreich unter 20 Mitarbeiter beschäftigt, ist noch nicht gerichtlich geklärt. Auch bei dieser Frage kann eine deutsch-französische Personalagentur dem Arbeitgeber beratend zur Seite stehen.

Wichtig!

Arbeitgeber, die in Frankreich einen neuen Betrieb aufbauen wollen, müssen beachten, dass die Gründungs- und auch die Aufbauphase für deutsche Unternehmen dabei nicht als Mehrbelastung gilt. In diesen Fällen ist es den Unternehmen dann in aller Regel untersagt, nur aus diesem Grunde befristete Arbeitsverträge zu schließen. Bei Fragen bezüglich der Befristung von Arbeitsverträgen lohnt es sich für Arbeitgeber in jedem Fall, sich an eine deutsch-französische Personalagentur zu wenden. Die Mitarbeiter solcher Vermittlungen kennen sich in solchen Fragen aus.

Probezeit in Frankreich: Wichtige Hinweise

Grundsätzlich ist es in Frankreich Usus, mit neuen Mitarbeitern eine Probezeit zu vereinbaren. Tarifverträge sehen in der Regel eine maximale Probezeit von drei Monaten vor, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, sich ohne größeren Schaden von Arbeitnehmern zu trennen. Die Höchstdauer der Probezeit beträgt 18 Monate, unter gewissen Voraussetzungen aber auch 24 Monate. Die Länge der Probezeit richtet sich auch nach der Stellung in einem Unternehmen:

  • Facharbeiter
    Die Probezeit für Fachkräfte dauert in der Regel drei Monate.
  • Ausführende Angestellte
    Diese Angestellten durchlaufen meist eine Probezeit von zwei Monaten, bevor sie fest eingestellt werden.
  • Führungskräfte und/oder leitende Angestellte
    Für leitende Angestellte, Manager und andere Führungskräfte gilt eine Probezeit von vier Monaten.

Es ist in Frankreich in der Regel möglich, die eigentlich übliche Probezeit zu verdoppeln. Eine solche Vereinbarung muss allerdings im vorher abgeschlossenen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wird in einem der wenigen Ausnahmefällen ein befristeter Arbeitsvertrag aubgeschlossen, beträgt die Probezeit in der Regel ein Tag pro Arbeitswoche. Wird ein Vertrag auf ein halbes Jahr geschlossen, beträgt die maximale Probezeit also zwei Wochen. Die Maximaldauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt höchstens einen Monat.

Über Arbeitszeit und Urlaub

Das Arbeitsrecht in Frankreich legt die Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche fest. Da diese Regelung recht unflexibel ist und zu zahlreichen praktischen Problemen führt, hat ein französischer Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, von dieser Vorschrift abzuweichen. Es ist zum Beispiel möglich, Jahreskontingente zu erstellen und so mehr Flexibilität zu gewährleisten.

Die Vergütung von Überstunden ist gesetzlich festgelegt und beträgt 25 beziehungsweise 50 Prozent.

Französische Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch bis zu auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. In der Realität nehmen sich die Franzosen im Schnitt drei bis vier Wochen Urlaub und das meist im Juli oder August sowie über die Osterfeiertage oder am Jahresende.

Video: Arbeitsrecht in Frankreich

Gehälter, Mindestlohn und andere Kosten

Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, mit welchen Gehaltsvorstellungen Sie konfrontiert werden, wenn Sie sich zum Beispiel nach einer passenden Führungskraft in Frankreich umsehen. Wenn Sie über eine deutsch-französische Mitarbeitervermittlung suchen, sollten Sie potenziellen Bewerbern ein attraktives Gehalt anbieten können. Das gilt besonders dann, wenn die mit einer deutsch-französischen Personalagentur arbeiten, die über Headhunting passende Kanditen sucht.

Die Gehälter der Logistikbranche in Frankreich sind in etwa mit denen in Deutschland zu vergleichen, sind in dort aber tendenziell etwas niedriger. Natürlich ist die Höhe des Gehaltes auch in Frankreich von der Region abhängig, in dem sich das Unternehmen befindet. Die höchsten Gehälter Frankreichs werden in der Region um Paris gezahlt.

Die Franzosen kennen wie die Deutschen einen Mindestlohn.

In Frankreich wird er „Salaire Minimum Interprofessionel de Croissance“ genannt und beträgt 9,67 Euro für eine Stunde oder auch 1466,62 Euro im Monat. Der Mindestlohn wird jährlich an die konjunkturelle Entwicklung von Frankreich angepasst. Die Höhe des Mindestlohns ist auch von der Branche abhängig.

Generell müssen sich Arbeitgeber in Frankreich auf höhere Lohnkosten einstellen als für ein Unternehmen der gleichen Branche in Deutschland. Das liegt auch an den Kosten für die so wichtigen Zusatzversicherungen, die Sie als Arbeitgeber vielversprechenden Bewerbern anbieten sollten. Zusätzlich fallen gerade in der Logistikbranche oft Überstunden an, die angemessen vergütet werden müssen.

Attraktive Regionen für Unternehmen in Frankreich

Es gibt bestimmte Regionen in Frankreich, die bei Unternehmern und auch Bewerbern sehr beliebt sind:

  • Elsass, Lothringen und Rhône-Alpes
    Diese drei Regionen stehen auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Und dafür gibt es einige Gründe: die schöne Landschaft, die gut ausgebaute Infrastruktur oder die wirtschaftliche Stärke sind nur ein paar davon. Für deutsche Unternehmen sind die Regionen Elsass und Lothringen besonders attraktiv, weil hier neben Französisch auch die deutsche Sprache sehr verbreitet ist.
  • Ile-de-France
    Der Großraum Paris, auch Ile-de-France genannt, steht bei Unternehmen besonders hoch im Kurs. Hier sitzen unzählige Betrieb und es werden die höchsten Gehälter des Landes gezahlt, was sich vorteilhaft auf die regionale Wirtschaft auswirkt. Allerdings gibt es hier auch viel Konkurrenz zwischen den vielen Unternehmen und die Lebenshaltungskosten sind höher als in irgendeiner anderen Region des Landes.

Deutsch-französische Personalberatung: Beispiele verschiedener Personalagenturen

  1. IMS
    IMS ist eine Personalvermittlung und- beratung, die sich schwerpunkmäßig auf Headhunting spezialisiert hat. Mit ihrem Konzept ist diese Personalvermittlung seit der Unternehmensgründung im Jahr 2001 äußerst erfolgreich.
    IMS vermittelt Mitarbeiter in französische Unternehmen. Die Agentur arbeitet sowohl von Paris als auch von der Filiale in Freiburg aus, expandiert dabei aber kaum. Aufgrund dieser eher überschaubaren Größe können Kunden noch persönlich und damit zielorientiert beraten werden. Im Angebotspreis inbegriffen ist eine umfassende Beratung der Kunden zur Personalvermittlung.
  2. gbo Human Resources
    Diese Personalagentur hat sich auf die Vermittlung von Führungspersonal jeder Art spezialisiert. Hier geht es also vor allem um die Suche nach geeigneten Arbeitnehmern im oberen und mittleren Management. Dabei kann diese Agentur auf einen großen Pool potenzieller Bewerber zurückgreifen. Diese deutsch-französische Personalagentur hat sich zwar auf die Vermittlung von Führungskräften spezialisiert, vermittelt aber auch „normaler“ Arbeitnehmer.
  3. Eurojob-Consulting
    Die Personalvermittlung Eurojob-Consulting, welche schon seit zwölf Jahre erfolgreich im Geschäft ist, zeichnet sich vor allem durch ihr breit gefächertes Netzwerk in Deutschland und Frankreich aus. Die Berater sind auf einzelne Branchen spezialisiert. Das bedeutete, dass Kunden einen Berater zur Seite gestellt bekommen, der sich bestens in der betreffenden Branche auskennt und den aktuellen Stellenmarkt deshalb perfekt einschätzen kann. Eurojob-Consulting sucht passende Bewerber über Vorgaben per Headhunting oder aber über Stellenanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet.

Bildnachweis: © Fotolia Titelbild Alexi TAUZIN – #01 Taras Livyy

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