Camion Pro leitet EU-bedingte Rückzahlungen direkt an Transportunternehmen weiter

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat infolge eines EuGH-Urteils zur unzulässigen Einbeziehung von Kosten der Verkehrspolizei in die Lkw-Mautberechnung erstmals einen oberen sechsstelligen Betrag an Camion-Pro überwiesen. Der Verkehrsverband verteilt diese Summe direkt an seine betroffenen Mitglieder, die durch die fehlerhafte Abrechnung seit 2014 Ansprüche aufgebaut haben. Parallel dazu läuft bereits ein weiterer Verfahrensabschnitt mit zusätzlichen Forderungsanmeldungen und juristischer Begleitung durch Camion-Pro. Camion-Pro übernimmt alle Schritte und informiert.

Sechsstellige Rückerstattung von BALM an Camion-Pro wird nun weitergeleitet

Im Zuge der Umsetzung eines EuGH-Urteils hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine hohe sechsstellige Summe an den Branchenverband Camion-Pro transferiert. Diese Mittel entsprechen Rückforderungen seiner Mitglieder wegen fehlerhafter Lkw-Mautberechnung innerhalb Deutschlands. Camion-Pro übernimmt die Verwaltung dieser Gelder und leitet sie direkt zeitnah und unkompliziert an die betroffenen Transportunternehmen weiter. Dank dieser Vorgehensweise entstehen den Firmen keine Prozessrisiken und sie erhalten ohne eigenen Rechtsstreit ihre Ansprüche vollständig erfüllt.

EuGH-Entscheidung untersagt zukünftig Einrechnung von Polizeikosten in deutscher Lkw-Mautberechnung

Mit Urteil C-321/19 vom 28. Oktober 2020 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass in der deutschen Lkw-Mautberechnung fälschlicherweise Ausgaben der Verkehrspolizei berücksichtigt wurden, obwohl zulässig nach EU-Recht lediglich Infrastrukturkosten angesetzt werden dürfen. Diese Entscheidung war von besonderer Tragweite, da sie den Behörden vorschrieb, ihre Kalkulationsgrundlagen zu überarbeiten, und zahlreichen Transportunternehmen den Weg bereitete, überzahlte Beträge zurückzufordern und ihr Recht auf faire Gebührenwettbewerb durchzusetzen. Zudem förderte sie Transparenz und rechtliche Planbarkeit.

Seit 2014 warnt Camion-Pro vor fehlerhafter deutscher Mautberechnung formell

Schon 2014 machte Camion-Pro auf mögliche Verstöße bei der Berechnung der Lkw-Maut aufmerksam und riet den Mitgliedern, einbezahlte Gebühren lediglich unter Vorbehalt zu leisten. Im Mai 2023 reichte der Verband Rückerstattungsansprüche beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein. Seitdem übernimmt Camion-Pro die juristische Prüfung sämtlicher Forderungen, führt den Schriftverkehr mit den Behörden, sorgt für nachvollziehbare Nachweise und gewährleistet eine termingerechte Bearbeitung ohne finanzielle Risiken für die Transportunternehmen und Transparenz.

Camion-Pro übermittelt Forderungen gegen BALM vor Gericht bis 2025

Der laufende Rechtsstreit um fehlerhafte Mautkalkulationen geht in die nächste Phase: Ein zweiter Prozessabschnitt mit zusätzlichen Forderungen in sechsstelliger Höhe ist derzeit vor Gericht anhängig. Die aktuellen Verhandlungen prüfen weitere Einzelpositionen und Abrechnungsgrundlagen auf ihre Rechtmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit. Ein abschließendes Urteil wird für Ende 2025 erwartet. Bis dahin behält Camion-Pro seine Mitglieder kontinuierlich auf dem Laufenden und bereitet notwendige gerichtliche Schritte vor, um ihre Ansprüche fristgerecht geltend zu machen effizient.

Landgericht Berlin lehnt Eilantrag Camion-Pro gegen Toll Collect ab

Camion-Pro erhob im Februar 2024 Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Mautdienstleister Toll Collect und beantragte ein Eilverfahren, um überhöhte Verwaltungsgebühren, insbesondere für Zweitausfertigungen von Belegen, abstrafen zu lassen. Das Gericht wies den Antrag zurück mit der Begründung fehlender Eilbedürftigkeit und mangelnder wettbewerblicher Relevanz. Daraufhin kündigte Camion-Pro einen Musterprozess vor dem zuständigen Amtsgericht Berlin an, um eine umfassende gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, umfassend, rechtssicher, zügig, transparent, kostenbewusst, richtungsweisend, nachhaltig.

Zentrale Abwicklung durch Camion-Pro minimiert Aufwand und maximiert Erstattungschancen

Die zentralisierte Verfahrensführung von Camion-Pro ermöglicht es Mitgliedsunternehmen, ohne eigene Antragstellung und ohne finanzielle Risiken durch Prozesskosten an Rückforderungen teilzuhaben. Der Verband übernimmt alle erforderlichen Schritte, von der ausführlichen Prüfung der juristischen Grundlagen über die Kommunikation mit den Behörden bis hin zur Auszahlung der Ansprüche. Regelmäßige Statusberichte informieren über den Bearbeitungsstand, während der administrative Aufwand für die Betriebe minimiert und die Effizienz des Erstattungsverfahrens signifikant gesteigert wird transparent und verlässlich.

Transportunternehmen profitieren von rechtssicherer Rückerstattung ohne eigenen administrativen Aufwand

Der Verband Camion-Pro hat im Rahmen seiner juristischen Schritte gegen das Bundesamt für Logistik und Mobilität seinen ersten Teilerfolg erzielt und so die Bedeutung gemeinsamer Klageführung unterstrichen. Basierend auf einem wegweisenden EuGH-Urteil und in Vorbereitung weiterer Verfahren stellt Camion-Pro seinen Mitgliedern eine vollständige rechtliche Betreuung zur Verfügung. Dieser kollektive Ansatz ermöglicht Transportunternehmen, ohne eigenen Aufwand Rückerstattungen geltend zu machen und setzt ein klares Zeichen für dauerhafte Transparenz in der Lkw-Mautverwaltung.

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