Reine Gewinnorientierung von Rechtsschutzversicherern massiv bedroht die freie Rechtsberatungsqualität

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Im Rahmen der 96. JuMiKo kritisieren BRAK und die örtlichen Rechtsanwaltskammern den bayerischen Gesetzentwurf zur Modifikation des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie argumentieren, dass eine Zulassung von Rechtsschutzversicherern als Rechtsdienstleister zu einer Kommerzialisierung der Beratung führt. Gewinnorientierte Versicherer würden Kostenkontrolle und Ertragssteigerung über Mandanteninteressen stellen, sodass Interessenkonflikte vorprogrammiert sind. Ohne anwaltliche Aufsicht bestehe die Gefahr willkürlicher Ablehnungen, wodurch der Verbraucherschutz empfindlich beeinträchtigt wird. Zusätzlich untergraben sie die berufsrechtlichen Normen und gefährden die Beratungsqualität.

Berufsrechtskammern warnen vor gewinnorientierten Versicherern Einfluss auf unabhängige Beratung

Mit ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 aus Anlass der 96. JuMiKo in Bayern warnte die Bundesrechtsanwaltskammer eindringlich vor dem vorgelegten RDG-Änderungsantrag. Sie unterstreicht, dass nur berufsrechtlich regulierte Anwältinnen und Anwälte eine verlässliche und unabhängige Rechtsberatung garantieren. Zusammen mit den Leitungen der Landesrechtsanwaltskammern ruft die BRAK zu einer klaren Ablehnung der Pläne auf Bundesebene auf, um das bewährte System der anwaltlichen Freiberuflichkeit zu bewahren und Verbraucherinteressen zu schützen.

Verbraucherschutz leidet unter sehr systematischer gewinngetriebener Beratung durch Versicherungsunternehmen

Als gewinnorientierte Unternehmen streben Rechtsschutzversicherer primär nach Kosteneinsparung und Ertragsmaximierung, wodurch ihre Ziele im direkten Gegensatz zu den Interessen der Mandanten stehen. Wenn Versicherer selbst Rechtsdienstleistungen erbrächten, wären Interessenkonflikte unvermeidlich. Verbrauchern bliebe unklar, inwieweit wirtschaftliche Überlegungen die Beratung beeinflussen, weil Versicherer nicht verpflichtet sind, sie darüber aufzuklären. Das Fehlen unabhängiger Aufsichtsinstanzen verschärft die Gefahr willkürlicher Entscheidungen und mangelnder Transparenz.

Tägliche Praxis zeigt: Versicherer verweigern Deckungszusagen ohne anwaltliche Intervention

Erfahrungsberichte aus Anwaltskanzleien verdeutlichen, dass Rechtsschutzversicherer regelmäßig anfängliche Zusagen zur Kostendeckung zurückziehen oder verzögern, wodurch Mandantschaften ohne anwaltliche Unterstützung häufig in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nur durch das konsequente Einschreiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird die vertraglich vereinbarte Übernahme der Anwaltskosten schließlich erzwungen. Überträgt man den Versicherern selbst die Rechtsberatung, entfielen entscheidende Schutzmechanismen gegen willkürliche Leistungsverweigerung und Transparenzlücken entstünden zum Nachteil der Versicherten insbesondere bei komplexen Streitigkeiten mit unvorhersehbaren Kostenfolgen verbraucherschutzrechtlich.

Nur Anwältinnen und Anwälte beraten unabhängig aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben

Der bayerische Gesetzesentwurf ignoriert die fundamentale Bedeutung berufsrechtlicher Pflichten, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur unparteiischen Beratung zwingen. Standesrechtliche Vorgaben und Haftungsregeln sorgen dafür, dass Mandanteninteressen stets Vorrang vor wirtschaftlichen Zielen haben. Ohne diese Regelungen droht eine Beraterpraxis, die Eigeninteressen finanzieller Gewinnmaximierung folgt, während Verbraucher ungeschützt bleiben. Nur die Freiheit von unternehmerischen Zwängen ermöglicht Klägern verlässliche, qualitativ hochwertige und neutrale Unterstützung im komplexen Rechtsalltag, sichert Transparenz und Vertrauen sowie effektiven Verbraucherschutz.

Versicherer stellen stets Eigeninteressen vor Mandantenbelange zugunsten Profitinteressen rücksichtslos

Nach Ansicht von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels würde die geplante Veränderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes einseitig den Rechtsschutzversicherern zugutekommen und die Mandantinnen und Mandanten in eine schwächere Position bringen. Er argumentiert, dass eine angebliche organisatorische Trennung zwischen Deckungsprüfung und Rechtsberatung in der Praxis nicht funktioniere. Versicherer würden unverändert versuchen, Ausgaben zu minimieren, selbst wenn dadurch die Qualität und Unabhängigkeit der juristischen Beratung massiv beeinträchtigt würden.

Für transparente Prozesse und Neutralität dank BRAK und Landesrechtsanwaltskammern

Der beharrliche Einspruch seitens der Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern sichert die Unabhängigkeit der Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten genießen nachhaltigen Schutz vor Einflussnahme durch privatwirtschaftliche Versicherungen. Transparente Entscheidungsabläufe sowie standesrechtliche Vorgaben gewährleisten Qualität und Neutralität. Vorsorgliche Mechanismen untermauern die Kostentransparenz und verhindern ungerechtfertigte Verweigerungen. Berufsrechtliche Standards bilden das Fundament für eine faire rechtliche Betreuung und echte Mandantenorientierung. Die langjährigen Strukturen erhalten so das Vertrauen in eine unabhängige Rechtsberatung fortlaufend gewahrt.

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