Sicheres Be- und Entladen von Fahrzeugen

Beim Be- und Entladen gibt es Bereiche rund um das Fahrzeug, in denen es gefährlich werden kann. Beachten Sie folgende Hinweise zum sicheren Be- und Entladen von Fahrzeugen.

Fahrer befestigt Plane am Lkw

Ungenügende Absprachen und Missverständnisse führen häufig zu Unfällen. Anbei finden Sie Grundregeln zum Be- und Entladen:

  • Klären Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin vorab Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und legen Sie diese schriftlich fest, z. B. Nutzung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln (Gabelstapler, Hebebühnen), Weisungsbefugnisse, Ladungssicherung.
  • Beschäftigte dürfen Gabelstapler und Krane nur führen, wenn sie geeignet, darin ausgebildet, unterwiesen sowie durch die Unternehmerin oder den Unternehmer schriftlich beauftragt sind. Dies gilt auch bei der Nutzung von Geräten, die von Fremdbetrieben gestellt werden.
  • Achten Sie vor der Benutzung von Arbeitsmitteln darauf, dass diese mängelfrei sind (Sichtkontrolle).
  • Informieren Sie sich über betriebsspezifische Regelungen und Gegebenheiten:
    • Muss ich hier persönliche Schutzausrüstung benutzen?
    • Wo soll ich das Fahrzeug parken?
    • Wo herrscht Rauchverbot?
  • Treffen Sie als Fahrerin oder Fahrer vor Ort klare und unmissverständliche Absprachen.
  • Fahrzeuge sind durch Betätigen der Feststellbremsen (auch am Anhänger oder Auflieger) sowie Anlegen von Unterlegkeilen gegen Wegrollen zu sichern.
  • Lassen Sie sich die Be- bzw. Entladeposition für Ihr Fahrzeug zuweisen.
  • Verstellen Sie keine Verkehrswege oder Notausgänge.
  • Benutzen Sie klappbare oder versenkbare Geländer, Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen.
  • Benutzen Sie persönliche Schutzausrüstung und tragen Sie Warnkleidung zur besseren Sichtbarkeit.

Das Entladen von Kipperfahrzeugen ist vor allem nur auf ebenen, tragfähigen Flächen durchzuführen. Benutzen Sie auch während des Kippvorgangs den Sicherheitsgurt, denn nicht Wenige sind schon bei einem Absturz in ihrem Führerhaus nach dem Umkippen des Kipperfahrzeugs ums Leben gekommen.

Aufenthalt im Gefahrenbereich

Beschäftigte dürfen sich beim Be- und Entladen nicht in Gefahrenbereichen aufhalten. Dazu gehören z. B.

  • abrutschende Ladung,
  • kraftbewegte Aufbauten/Aufbauteile,
  • sich absenkenden Aufbauten/Aufbauteilen, z. B. bei Autotransportern,
  • ungesicherten Fahrzeugteile in geöffneter oder angehobener Stellung.

Das Bewegen von Aufbauten/Aufbauteilen, wie z. B. Kipperaufbauten, Ladekrane, Ladebühnen etc., darf nicht eingeleitet werden bzw. muss sofort gestoppt werden, wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten oder sich hineinbewegen!

Denken Sie daran, dass der Staplerfahrer durch Ladung und Hubmast eine erheblich eingeschränkte Sicht hat. Beachten Sie, dass bei Ladevorgängen über die Fahrzeuglängsseiten die Gefahr besteht, dass Ladegüter beidseitig von der Ladefläche herunterfallen können.

Animationsfilm: Abstimmung an der Rampe

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Animationsfilm: Gefahrbereiche meiden

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bestimmte Gefährdungen lassen sich selbst durch gute Sicherheitstechnik oder durch gute organisatorische Regelungen nicht vermeiden. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ist dann verpflichtet, PSA bereitzustellen. Welche PSA bereitgestellt werden muss, ist durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

In der Regel wird im Güterkraftverkehr folgende PSA benutzt:

 Gebotszeichen "Fußschutz benutzen"

Fußschutz benutzen, z. B. beim Einsatz von Handhubwagen oder Mitgängerstapler („Ameisen“) und immer dann, wenn Ladung zu heben und zu tragen ist, müssen Sie Sicherheitsschuhe tragen.

 Gebotszeichen "Handschutz benutzen"

Handschutz benutzen, z. B. beim Umgang mit u. a. spitzen und scharfen Gegenständen (z. B. Glas), Paletten, sägerauem Holz sowie heißen und kalten Gütern.

 Gebotszeichen "Warnweste benutzen"

Warnweste tragen; z. B. in gekennzeichneten Bereichen, beim Be- und Entladen.

 Gebotszeichen "Gehörschutz benutzen"

Gehörschutz benutzen, z. B. in Lärmbereichen.

 Gebotszeichen "Kopfschutz benutzen"

Kopfschutz benutzen, z. B. in den Bereichen, wo mit Kranen gearbeitet wird.

 Gebotszeichen "Augenschutz benutzen"

Augenschutz (Schutzbrille) benutzen, z. B. bei der Gefahr des Freiwerdens von staubförmigen Gütern.

 Gebotszeichen "Schutzkleidung benutzen"

Schutzkleidung tragen, z. B. Kälteschutzkleidung bei Arbeiten in Kühlräumen.

Informationen zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung

DGUV Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstungen 

Animationsfilm: Warnkleidung

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Vor der Entladung

Hohe oder übereinander verstaute Ladegüter können beim Lösen bzw. Entfernen von Zurrmitteln (Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile) oder anderen Ladungssicherungshilfsmitteln kippen oder verrutschen.

Achtung Lebensgefahr!

  • Setzen Sie bevorzugt Zurrmittel ein, die ein schrittweises Herausnehmen der Vorspannkraft ermöglichen, z. B. Zurrgurte mit Spezial-Ratschen, Zurrketten mit Spindelspanner.
  • Achten Sie darauf, dass die Ladefläche möglichst waagerecht ist. Schlagen Sie kipp- oder rutschgefährdete Ladegüter vor dem Lösen der Zurrmittel erst am Hebezeug– i. d. R. ein Kran –  an oder sichern Sie die Ladegüter in anderer geeigneter Weise gegen Umfallen und Verrutschen.

Öffnen von Bordwänden und Laderaumbegrenzung

Vorsicht beim Öffnen von Türen oder Bordwänden - sonst kann fallende Ladung zur tödlichen Gefahr werden.

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ladung gegen die Bordwände drückt: z. B. durch Sichtkontrolle der Ladefläche oder durch Feststellen des Kraftaufwandes beim Betätigen der Bordwandverschlüsse.
  • Stellen Sie sich immer so hin, dass Sie nicht von aufschlagenden Bordwänden oder Türen bzw. eventuell abstürzender Ladung getroffen werden können.
  • Beseitigen Sie nach Möglichkeit den Ladungsdruck, z. B. durch Entladung von der gegenüberliegenden Fahrzeugseite oder durch Abpacken von Hand.
  • Sichern Sie Laderaumtüren und -klappen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen, z. B. durch Feststeller.
    Lassen Sie Steckbretter und Spriegelstangen nicht herunterfallen, sondern heben Sie diese von Hand oder mit einer Ladestange herab.
  • Wie Sie bei "begasten Containern" vorgehen finden Sie unter Gefahrgut.

Animationsfilm: Öffnen von Laderäumen

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Transportgeräte, Flurförderzeuge

  • Bedienen Sie Flurförderzeuge (FFZ) mit Fahrersitz (Gabelstapler) oder ohne Fahrerstand, z. B. "Mitfahrer"/"Steher", nur, wenn Sie
    • dafür ausgebildet sind und Ihre Befähigung nachgewiesen haben,
    • in örtliche Gegebenheiten sowie am speziellen Gerät eingewiesen sind und
    • ausdrücklich befugt sind, schriftliche Beauftragung, z. B. im Fahrausweis – das gilt für alle FFZ.
  • Mitgänger-Flurförderzeuge ("Handhubwagen") dürfen Sie nur steuern, wenn Sie beauftragt, geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind
  • Achten Sie darauf, dass die Hilfen für die jeweilige Transportaufgabe geeignet, regelmäßig geprüft und ohne Mängel sind.
  • Verständigen Sie sich mit dem Verantwortlichen an der Ladestelle oder dem Lagerpersonal über den Arbeitsablauf der Be- und Entladung.
  • Halten Sie sich nicht im Gefahrbereich von Flurförderzeugen auf, z. B. Staplern, Handhubwagen, „Ameisen“, sondern im Führerhaus oder suchen Sie eine zugewiesene, sichere "Warteposition" auf.
  • Halten Sie Abstand von bewegten Lasten.
  • Vergewissern Sie sich, dass vor dem Abziehen des Fahrzeugs von der Rampe keine Be- und Entladetätigkeiten durchgeführt werden bzw. sich keine Person mehr auf der Ladefläche befindet.
  • Befestigen Sie Fahr-, Hebe- und Tragehilfen bei Mitnahme im Laderaum so, dass sie nicht verrutschen oder umfallen können.

Ladebrücken/Ladebleche

  • Bedienen Sie die Ladebrücken bzw. Ladebleche nur, wenn Sie unterwiesen sind.
  • Beachten Sie die Betriebsanweisung!
  • Prüfen Sie die Ladebrücke bzw. Ladebleche vor der Benutzung auf mögliche Mängel. Werden Mängel festgestellt, benutzen sie die Ladebrücke nicht und melden Sie die Mängel!
  • Setzen Sie nur für den jeweiligen Zweck geeignete Ladebrücken bzw. Ladebleche ein.
  • Achten Sie darauf, dass die Klapplippe bzw. die Vorschublippe ausreichend weit auf der Fahrzeugladefläche und über die gesamte Breite aufliegt.
  • Sichern Sie die Ladebleche gegen Verschieben.
  • Achten Sie auf ausreichende Tragfähigkeit und ausreichende Abmessungen insbesondere hinsichtlich der Breite (beim Einsatz von Handhubwagen oder Sackkarren reichen erfahrungsgemäß 1,25 m Breite aus).
  • Ladebrücken müssen unverzüglich nach Gebrauch in die Ruhestellung gebracht werden.
  • Ladebleche müssen nach Gebrauch abgelegt oder abgestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Legen Sie Ladbrücken nicht auf Hubladebühnen (Ladebordwände) auf!
  • Ladebrücken, die an Rampenkanten angebracht und in Ruhestellung hochgeklappt sind, dürfen nur von der Rampe aus bedient werden. Es ist darauf zu achten, dass die selbsttätig wirkenden Sicherungen gegen Herabschlagen in Funktion ist.

DGUV Regel 108-006 "Ladebrücken und fahrbare Rampen"

Hubladebühne

Im Umgang mit Hubladebühnen sind die Herstellerangaben in der Betriebsanleitung zu beachten, z. B.:

  • Tragfähigkeit der Hubladebühne – diese darf nicht überschritten werden
  • Überladen von Fahrzeug zu Fahrzeug
    Achtung: Nicht jede Hubladebühne ist dafür geeignet!
  • Auf Laderampen dürfen nur dafür geeignete Hubladebühnen aufgelegt werden. Die Hubladebühne muss die Laderampe ausreichend überlappen und sicher aufliegen.
  • Aufenthalt beim Heben und Senken nur in den vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Bereich erlaubt. Gefahrenbereiche sind zu beobachten. Das gilt auch bei der Benutzung von Fernsteuerungen!

Bei der Bedienung von Hubladebühnen sind u. a. folgenden Punkte zu beachten:

  • Fahrzeugbewegungen mit beladener Hubladebühne sind nicht zulässig!
  • Auf Hubladebühnen dürfen außer der Bedienperson keine weiteren Personen mitgenommen werden.
  • Ladebrücken und Hubladebühnen dürfen nicht zusammen verwendet werden.
  • Das Ladegut ist während des Be- und Endladevorgangs gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
  • Beim Hub- und Senkvorgang sind die am Fahrzeug angebrachten Festhaltemöglichkeiten zu benutzen.
  • Aufsteigen auf und Absteigen von hochgefahrenen Hubladebühnen darf nur über die an den Fahrzeugen angebrachten Aufstiegen erfolgen.
  • Hubladebühnen sind möglichst mittig zwischen den Hubarmen zu beladen: die Lasten sind so auf der Hubladebühne zu platzieren, dass die Bedienperson ausreichend Freiraum hat und nicht zu nahe an der Absturzkante steht.

Schubboden

Folgende sicherheitstechnischen Verhaltensregeln sind in dieser Reihenfolge einzuhalten:

  • vor dem Aussteigen aus dem Zugfahrzeug Feststellbremse betätigen
  • pneumatische Hecktürverriegelung aktivieren
  • Verschlüsse der Hecktüren öffnen
  • pneumatische Hecktürverriegelung von der Seite öffnen
  • prüfen, ob der Bereich hinter den Hecktüren vor allem frei von Personen ist
  • Hecktüren gegen Zuschlagen sichern
  • Schubbodenantrieb einschalten

Darüber hinaus ist

  • die Feststellbremse im Zugfahrzeug nur vom Fahrersitz aus zu lösen.
  • beim Betrieb eines Schubbodens ein Sicherheitsabstand zum Bereich der herabfallenden Ladung von mindestens 10 Metern einzuhalten.

Fahrzeugspezifische Regelungen wie Öffnen des Verdecks oder Höheneinstellung sowie unterschiedliche Abläufe je nach Ladegut sind den Betriebsanleitungen der Hersteller zu entnehmen. Reinigungsarbeiten und Begehen der Ladefläche sind nur bei stillgesetztem Schubboden zulässig!

Ladekran

Im Umgang mit fahrzeugeigenen Ladekranen sind die Herstellerangaben zu beachten, insbesondere das Lastendiagramm.

  • Zum Erreichen bzw. Verlassen von Steuerständen oder Hochsitzen immer die dafür vorgesehenen Aufstiege nutzen.
  • Beim Abstützen des Fahrzeugs
    • ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes beachten, ggf. Aufstandsfläche durch Unterbauen vergrößern,
    • Stützen nach Herstellervorgaben ausfahren.
  • Nur für die Last geeignete und geprüfte Lastaufnahmemittel einsetzen.
  • Niemals die zulässige Traglast überschreiten und keine festsitzenden Lasten losreißen.
  • Vor Einleitung jeder Kranbewegung darauf achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich des Krans aufhalten.
  • Last nicht über Personen schwenken und sich nicht unter der angehobenen Last aufhalten.
  • Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Frei- oder Fahrleitungen immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 5 m einhalten.

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