Zolltarif (EDV): USA und die Gebühren für Einfuhren

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Einfuhren aus den USA sind bei Privatpersonen und auch Unternehmern gleichermaßen beliebt. Gerade in Zeiten, wo der Dollar günstig steht, steigt die Nachfrage an. Werden Waren nach Deutschland eingeführt, die nicht aus der USA stammen, greift der Zolltarif und es müssen Steuern auf die Waren gezahlt werden.

Warenwert – ein wichtiger Faktor

Wie hoch der Zolltarif ist, der bei der Einfuhr von Waren aus den USA gezahlt werden muss, ist abhängig vom Warenwert. Grundsätzlich kann von einer klassischen Formel ausgegangen werden, die für die Berechnung herangezogen wird. Diese Formel lautet:

„Warenwert + Versandkosten werden mit dem Zoll multipliziert. Der Betrag, der sich daraus ergibt, wird mit der Einfuhrumsatzsteuer multipliziert.“

Hier gibt es einen speziellen Zolltarif, der für die USA greift. Festgelegt wird der Tarif direkt beim Zoll über eine EDV. Damit diese EDV jedoch den Zolltarif für die USA festlegen kann, wird erst einmal der Warenwert benötigt. An dieser Stelle gibt es noch einmal eine Differenzierung, die zum Einsatz kommt:

  1. Der Warenwert liegt unter 22 Euro
    Liegt der Warenwert unter 22 Euro, dann muss für die Einfuhr keine Gebühr gezahlt werden. Allerdings beziehen sich diese 22 Euro auf den Rechnungsendpreis, nicht auf einen Zwischenpreis. Sind Portokosten im Rechnungspreis enthalten, gelten diese für den Betrag. Sind sie das nicht, dann werden sie auch nicht separat auf den Preis aufgerechnet.
  2. Der Warenwert liegt über 22 Euro und unter 150 Euro
    Sobald der Warenwert über 22 Euro liegt, muss die Mehrwertsteuer aufgerechnet werden. Übersteigt dieser Warenwert jedoch nicht die Grenze von 150 Euro, so können die Waren zollfrei eingeführt werden, ohne dass Zollgebühren fällig werden. Die Freigrenze von 150 Euro gilt pro Sendung. Das heißt, wenn eine Person mehrere Sendungen erhält, deren Warenwert jeweils die 150 Euro nicht übersteigt, gilt diese Zollfreiheit für jede Sendung.
  3. Der Warenwert liegt über 150 Euro
    Alle Waren, die einen Wert über 150 Euro haben, gelten als zollpflichtig und auch hier muss die Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Kaufpreis gilt mit den Versandkosten. Allerdings kann der Zollsatz variieren, dieser ist abhängig von den Produkten, die eingeführt werden. So gibt es durchaus auch Produkte, auf die gar kein Zoll anfällt, trotz Warenwert über 150 Euro.

Die TARIC-Abfrage – praktischer Helfer bei der Berechnung vom Zolltarif

Eine sehr gute EDV, um den Zolltarif für die USA berechnen zu können, ist die TARIC-Abfrage. Hierbei handelt es sich um die Zolltarifdatenbank der Europäischen Union, die online zur Verfügung gestellt wird. In dieser Datenbank finden sich alle relevanten Informationen rund um die EU-zolltarifären Rechtsvorschriften, die in Bezug auf die USA interessant sein können. Gerade in Bezug auf die tarifären Maßnahmen ist die TARIC-Abfrage eine gute Unterstützung. Enthalten in der EDV sind:

  • Die Drittlandzollsätze: Hierbei handelt es sich um Zollsätze, die erhoben werden auf Einfuhren mit einem Ursprungsland, das sich nicht in der EU befindet, wie beispielsweise die USA
  • Die Zollpräferenzen
  • Die Zollkontingente
  • Die Zollunionen
  • Die Autonome Zollaussetzung

Um die Informationen zu erhalten ist es notwendig, den Warencode sowie die Ursprungs- bzw. das Bestimmungsland anzugeben. Anschließend kann nach Maßnahmen gesucht werden.

Die TARIC-Abfrage – praktischer Helfer bei der Berechnung vom Zolltarif (#01)

Die TARIC-Abfrage – praktischer Helfer bei der Berechnung vom Zolltarif (#01)

Der Zollantrag als Absicherung

Die Einfuhr von Waren aus den USA mit einem Wert über der Freigrenze muss beim Zoll gemeldet werden. Hier ist es notwendig, erst einmal eine Kalkulation durchzuführen. Wird deutlich, dass der Freibetrag überschritten ist, kann bis zur Grenze in Höhe von 1.000 Euro ein mündlicher Zollantrag gestellt werden.

Bei einem Warenwert über 1.000 Euro muss ein schriftlicher Antrag vorliegen und zwar in einer zweifachen Anfertigung. Liegt der Betrag der Waren über 6.000 Euro, so muss ein Zollantrag gestellt, eine Zollwertanmeldung durchgeführt und diese in vierfacher Ausfertigung vorgelegt werden. Nicht zu vergessen ist, dass hier auch mögliche Handelsrechnungen beizulegen sind.

Wichtig: Sind die Formulare nicht korrekt ausgefüllt, so können Strafen in einer Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Die Formulare für den Zollantrag

Die notwendigen Formulare für den Zollantrag werden vom Zollamt auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Wichtig zu wissen ist, dass der Zollantrag in einem Zeitraum von 15 Tagen nach der Gestellung aus der USA gestellt werden muss, ansonsten können Strafen wegen Zollhinterziehung verhängt werden. Eine Fristverlängerung ist möglich. Liegt der Antrag innerhalb der Frist nicht vor, so kann das Zollgut vom Zollamt sicherstellen. Zudem ist es möglich, dass das Zollamt den Antrag auch mit einer Begründung ablehnt.

Im Hauptformular des Antrages für die USA, sind Kalkulationen anzugeben. Hier sind unter anderem die Verkäuferkosten, die Warenpreise sowie die Umrechnungen zu vermerken. Auf dieser Basis werden dann die Zollgebühren für die USA mit einer speziellen EDV berechnet.

Zusätzlich dazu gibt es noch spezielle Zusatzformulare. Diese kommen beispielsweise um Einsatz, wenn Sicherheitsgüter oder auch medizinische Instrumente transportiert werden sollen. Es ist möglich, bei einem Import aus den USA eine Kalkulation bereits im Vorfeld beim Zoll einzureichen und sich hier einen Nachweis über die zu erwartenden Zollgebühren geben zu lassen.


Bildnachweise: © Fotolia Titelbild: Schlierner – #01: patrick

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