Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen beim Transport

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Gefahrstoffe entstehen nahezu überall im industriellen und gewerblichen Bereich. Es ist für die Sicherheit von Menschen und Umwelt sehr wichtig, mit den verschiedenen Stoffen sorgsam und richtig umzugehen. Verordnungen dafür beinhalten Konzepte, mit denen der richtige Umgang mit Gefahrstoffen leichter und technisch einwandfrei erfolgen kann. Um Schäden zu vermeiden, ist die Gefahrstoffverordnung eine gute Orientierung.

Wie gelingt der richtige Umgang mit Gefahrstoffen?

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen beginnt mit der sorgfältig gewählten Verpackung. Diese muss aus Materialien bestehen, die für den jeweiligen Gefahrstoff geeignet sind. Zusätzlich ist sie außen für alle gut lesbar so gekennzeichnet, dass selbst ohne Lesen weiterer Angaben ersichtlich ist, um welchen Gefahrstoff welcher Gefährlichkeitsstufe es sich handelt.

Gefährliche Stoffe und Zubereitungen werden in den entsprechenden Behältern so aufbewahrt, dass keinesfalls Inhalt nach außen dringen kann. Auch mechanische oder wetterbedingte Einflüsse von außen dürfen einem solchen Behälter langfristig nichts anhaben. Schließlich gelingt der richtige Umgang mit Gefahrstoffen durch solche Verpackungen, in denen eine Verwechslung mit harmlosen oder gar essbaren Inhalten sicher ausgeschlossen werden kann.

Zur Kennzeichnung dienen Farben, beispielsweise Rot und Grün für Flüssigkeiten oder Pulver, die eingedämmt und entsorgt werden müssen oder Rot für Fässer mit eindeutig gefährlichen Inhalten. Zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen gehören auch Transporthilfen, welche eine Beschädigung der Behälter ausschließen.

sind in der Industrie überwiegend verwendete Beispiele.

Auf welche Aspekte muss beim Umgang mit Gefahrstoffen besonders geachtet werden?

  • Der Gefahrstoff darf unter keinen Umständen in Kontakt mit der Umwelt kommen
  • Ein Verdunsten und somit eine Belastung der Raum- oder Umgebungsluft muss unter allen Umständen vermieden werden
  • Ein Auslaufen ins Erdreich bleibt auch nach langer Lagerzeit aus dem Behältnis des Gefahrstoffs ausgeschlossen
  • Bestimmte Gefahrstoffe müssen vor der Entsorgung in geeigneten Zweitstoffen gebunden werden
  • Der Kontakt eines Gefahrstoffs mit einem anderen Stoff muss zum Vermeiden einer unerwünschten Reaktion oder Verbindung sicher vermieden werden
  • Für die Aufbewahrung von Gefahrstoffen muss der Lagerort von innen und außen der Gefahrstoffverordnung entsprechen
  • Für den Transport und die Entsorgung muss jedem Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt und eine individuelle Kennzeichnung beiliegen

Weitere Infos zum Umgang mit Gefahrstoffen:

Welche Gefahren bedeutet ein falscher Umgang mit Gefahrstoffen?

Gefahrstoffe können Brände auslösen, Menschen verletzen und der Umwelt aggressive, nachhaltige Schäden zufügen. Ein falscher Umgang ist deshalb stets ein Risiko von erheblichen Ausmaßen nicht nur für den jeweiligen Transporteur oder Anwender. Diese folgenden Beispiele zeigen nur wenige, aber drastische Folgen, die der falsche Umgang mit Gefahrstoffen haben kann:

Gefahrenstoffe: Der Umgang mit Gefahrenstoffen ist genau geregelt. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite. (#01)

Gefahrenstoffe: Der Umgang mit Gefahrenstoffen ist genau geregelt. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite. (#01)

Brandgefahr durch falschen Umgang:

Diese besteht, wenn leicht entflammbare oder reaktionsfreudige Gefahrstoffe versehentlich mit anderen Stoffen in Kontakt kommen. Die Brandgefahr wird durch Eindämmen der Gefahrstoffe in geeigneten Bindestoffen und durch Aufbewahren in luftdichten Behältern, teilweise mit solider Versiegelung, vermieden.

Gesundheitsgefahr durch falschen Umgang:

Viele Gefahrstoffe verteilen sich durch Verdunsten in der Atemluft, wenn sie nicht zuverlässig dicht verschlossen werden. Verätzungen der Atemwege oder langfristige Gesundheitsschäden können die gefährliche Folge sein. Solche Gesundheitsschäden durch das Einatmen von Gefahrstoffen können für die Betroffenen lebenslang nachteilig bleiben.

Umweltgefahr durch falschen Umgang:

Altöle, die beispielsweise in der Kfz-Branche oder beim Reinigen und Warten von Maschinen in der Industrie anfallen, können Pflanzen und Tiere erheblich schädigen, falls sie ins Erdreich gelangen. Die Entsorgungskosten für das Abtragen von solch kontaminiertem Erdreich oder das Reinigen von betroffenen Gewässern sind immens, die Schäden ohne Entsorgung oft über viele Jahre bis Jahrzehnte wirksam.

Da dieses Umweltproblem vor Einführen der Gefahrstoffverordnung große Ausmaße angenommen hatte, sind hierfür die Vorschriften besonders streng. Eine Zuwiderhandlung wird mit empfindlichen Strafen für die Verursacher geahndet. Aber auch ohne Bestrafung stellt eine Ölverschmutzung eine schwere Schädigung der Umwelt dar.

Video: Unterschied Gefahrenstoffe vs. Gefahrgut

1000-Punkte-Regel macht Gefahrstoffhandling in der Logistik sicherer

Die 1000-Punkte-Regel ist in der Logistik beim Transport einzuhalten, wodurch eine gewisse Sicherheit geschaffen wird, da das Risiko überschaubarer ist. Um die besagte Regel anzuwenden, wird bei einem Transport jedem Gefahrgut ein bestimmter Faktor zugewiesen, der das entsprechende Risiko beschreibt:

Die zusammenaddierte Summe aller einzelnen Faktoren darf pro Transport nicht die Zahl 1000 überschreiten.

Um die korrekte Berechnung durchzuführen, ist die Kenntnis der verschiedenen Faktoren unabdingbar. Dafür sollte zu allererst anhand der UN-Nummer des Stoffes die Beförderungskategorie herausgefunden werden. Die UN-Nummer ist in der Regel dem Beförderungspapier oder dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Aus der Tabelle der höchstzulässigen Mengen ergibt sich aus dem entsprechenden Wert die Gesamtmengengrenze pro Stoff je Beförderungseinheit. Letztendlich lassen sich die Punkte durch die Multiplikation der Menge des Stoffes mit dem passenden Risikofaktor aus der Beförderungskategorie, die sich in der 15. Spalte der numerischen Gefahrgutliste des ADR ermitteln lässt, berechnen.

Die Anwendung ist jedoch nur für die erleichterte Beförderung beim Transport unterschiedlicher Gefahrstoffe notwendig. Des Weiteren muss sie grundsätzlich auch bei gleichzeitiger Nutzung der Handwerkerregelung eingehalten werden, um eine vollständige Befreiung vom ADR zu erreichen. Denn wird die 1000-Punkte-Regel allein angewandt, sind lediglich einige Erleichterungen, jedoch nicht die komplette Loslösung, möglich, die bei einer Unterschreitung der 1000er-Marke in Anspruch genommen werden können. Zu diesen Erleichterungen gehört das Entfallen von verschiedenen Anforderungen, die bei einer Überschreitung der Zahl zu beachten wären.

Aus diesem Grund entfallen beim Einhalten der Regel die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit Gefahrzetteln, sogenannten Placards, die ADR-Bescheinigung für den Fahrer, die Ausrüstung des Fahrzeugs mit Unterlegkeilen, sowie selbststehenden Warnleuchten und das Mitführen eines Unfallmerkblattes. Jedoch sind weiterhin, trotz Einhaltens der besagten Regel, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, damit ein sicherer Transport gewährleistet wird.

Zu diesen Verpflichtungen zählt zum Beispiel das Mitführen eines Feuerlöschers, der mindestens 2 Kilogramm wiegt. Darüber hinaus ist nur ein Beförderungspapier notwendig, wenn der Transport von Dritten übernommen wird. Dennoch ist es allgemein empfehlenswert eine Liste mitzuführen, die die Einhaltung der 1000-Punkte-Regel dokumentiert. Zudem muss eine Überwachung der Stoffe beim Parken sichergestellt werden und es besteht ein Rauchverbot beim Be-, sowie Entladen. Beim Transport von Gasen muss eine angemessene Lüftung gegeben sein und es muss des Weiteren eine ordnungsgemäße Unterweisung der Mitarbeiter stattfinden.

Sind diese Punkte erfüllt, steht einem erfolgreichen Transport nichts mehr im Wege und es lässt sich erkennen, dass die 1000-Punkte-Regel, das Gefahrstoffhandling in der Logistik sicherer macht, da es den bürokratischen Weg vereinfacht und doch zugleich grundlegende Richtlinien vorgibt, die einen sicheren Ablauf ermöglichen. Dadurch empfiehlt sich das Einhalten dieser Regel beim Transport von Gefahrstoffen, um unnötige Komplikationen im Vorfeld zu vermeiden und einen richtigen Umgang mit entsprechenden Gütern zu gewährleisten.


Bildnachweis: © Fotolia Titelbild: Abe Mossop – #01 psdesign1

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