Manteltarifvertrag: Der Generationenvertrag der Deutschen Post

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Viele Arbeitgeber in Deutschland tun etwas für den Nachwuchs, wollen bessere Arbeitsbedingungen für junge Leute und Familienväter oder –mütter bieten, damit Arbeit und Leben verträglich sind. Doch nicht selten werden dabei die älteren Arbeitnehmer vergessen, sie müssen sich mit den Bedingungen begnügen, die bereits seit vielen Jahren unabhängig von Alter und körperlicher Belastbarkeit gelten. Anders sieht es beim Manteltarifvertrag aus, den die Deutsche Post nutzt und der über den Generationenvertrag ergänzt wird.

Deutsche Post: Individueller Vertrag statt Manteltarifvertrag

Für sämtliche Beschäftigte einer Branche gilt der Manteltarifvertrag, der durch individuelle Verträge aufgebessert und an die jeweilige Unternehmenssituation angepasst werden kann. So gibt es durch die Deutsche Post den Generationenvertrag, mit dem sich bisher bereits mehr als 20.000 Beschäftigte anfreunden konnten. Der Vertrag richtet sich vor allem an die Mitarbeiter, die einer sehr anstrengenden Aufgabe nachgehen, weil sie zum Beispiel Briefe und Pakete an die Haushalte verteilen. Bis zum September 2015 haben schon mehr als 20.000 Angestellte der Post den Generationenvertrag für sich entdeckt und dabei ein Zeitwertkonto eröffnet. Die Mitarbeiter der Post haben damit die Chance, bereits mit 59 Jahren die Altersteilzeit beantragen zu können. Bis jetzt sind schon 3.200 Angestellte in Altersteilzeit beschäftigt, was für sie eine Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte bedeutet. Die Vergütung beläuft sich hier auf einen Betrag, der zwischen 79 und 87 Prozent des früheren Nettoeinkommens ausmacht.

Grundsätzlich können alle Beschäftigten, die für die Deutsche Post tätig sind, den Generationenvertrag nutzen. Einzige Voraussetzung ist lediglich, dass der Manteltarifvertrag für sie ebenfalls gilt. Das Modell wurde übrigens auch schon mehrfach ausgezeichnet, so unter anderem mit dem „Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft“ im Jahr 2013.

Infografik Manteltarifvertrag

Infografik Manteltarifvertrag

Generationen- statt Manteltarifvertrag: Die Deutsche Post macht’s vor

Einen wichtigen Fakt kann niemand ausblenden, der sich mit der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und den Angestellten in den Unternehmen beschäftigt: Das Durchschnittsalter nimmt immer mehr zu, jüngere Fachkräfte fehlen an allen Enden. Der Generationenvertrag, wie ihn die Deutsche Post ins Leben gerufen hat, kann Abhilfe bei vielen Problemen bringen und wurde nicht umsonst bereits ausgezeichnet. Beim Generationenvertrag wird auf die Bildung von Zeitwertkonten gesetzt, auf Altersteilzeit und die Berücksichtigung des demografischen Wandels über einen Demografiefonds.

Die Deutsche Post sagt selbst, dass die Mitarbeiter im Bereich der Zustellung von Sendungen sehr hart arbeiten müssten, wobei die Belastungen im Alter als steigend empfunden werden. Die körperliche Leistungsfähigkeit lässt nach und so wird das ständige Ein- und Aussteigen aus dem Zustellfahrzeug auf dem Land oder das Radeln mit dem schwer beladenen Postrad in den Städten als sehr anstrengend empfunden. Dazu kommt, dass immer mehr Menschen online einkaufen und mehrere Unternehmen wieder auf die Deutsche Post als Logistikpartner setzen. Das heißt, die Arbeit wird mehr und schwerer, die Mitarbeiter älter und weniger belastbar. Damit die letzten sechs Jahre vor Beginn der normalen Rente ein wenig geruhsamer und weniger schwer werden, wurde der Generationenvertrag zusätzlich zum Manteltarifvertrag eingeführt. Dieser Vertrag soll helfen, auch die älteren Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, denn sie haben die Erfahrung und das jahrelange Wissen, das an die jüngeren Mitarbeiter weitergegeben werden kann. Dieses immer wieder neu zu erarbeiten, wäre ein unnötiger Aufwand und zum Teil Verschwendung von Arbeitskraft und –zeit. Durch die Regelung zur Altersteilzeit wird das Wissen der Älteren eher an die jüngeren Mitarbeiter weitergereicht, die jungen Menschen werden in das Unternehmen eingebunden und frühzeitig gefördert. Der Wissenstransfer ist damit auf lange Sicht angelegt.

Generationenvertrag besser als Manteltarifvertrag: Wie funktioniert die Sache?

Solange die Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind, zahlen Sie Geld auf ein Zeitwertkonto ein. Dabei wird ihnen automatisch ein Teil des üblichen Gehalts weggenommen, welches dann auf das Zeitwertkonto geht. Die Gelder wiederum werden nicht als fester Betrag weitergeführt, sondern in Wertguthabenpunkt umgerechnet. Eine festgelegte Punktzahl gibt an, wann der Betreffende in Altersteilzeit gehen kann. Ist es mit 59 Jahren soweit, muss der Beschäftigte nur noch die halbe Wochenarbeitszeit vollbringen und darf die übrige Hälfte in Freizeit umwandeln. Er ist hier nach dem Kontinuitätsmodell der Deutschen Post tätig.

Es ist sogar möglich, sich kurz vor der Rente komplett freistellen zu lassen, dann muss nicht einmal mehr die halbe Arbeitszeit erbracht werden. Bis zum Beginn der Regelaltersgrenze können die Mitarbeiter dann im Unternehmen verbleiben und müssen nicht einmal Abschläge bei der Rente hinnehmen, obwohl sie vorher sechs Jahre lang nur in Altersteilzeit arbeiten gegangen sind.

Deutsche Post: Generationenvertrag ergänzend zum Manteltarifvertrag ist ein Erfolgsmodell

Der Generationenvertrag ist laut Aussagen der Deutschen Post durchaus als Erfolgsmodell zu bezeichnen. Das Unternehmen hätte selbst nicht erwartet, dass die Resonanz auf diesen Vertrag, der den üblichen Manteltarifvertrag ersetzt bzw. ergänzt, so groß ist. Bis zum Ende des Jahres 2013 hatten bereits 16.700 Menschen das Zeitwertkonto eingerichtet, wobei anzumerken ist, dass rund 90 Prozent derjenigen in der Brief- und Paketzustellung tätig sind. Damit erreicht das Modell genau die Zielgruppe, für die es auch gedacht war, dies stand zu Anfang der Aktion noch leicht im Zweifel.

Pro Monat zahlen die Angestellten rund 250 Euro oder sogar mehr auf die Zeitwertkonten ein. Schon junge Mitarbeiter nutzen das Modell übrigens, denn die jüngsten Teilnehmer am Projekt gehören dem Geburtsjahrgang 1994 an. Damit sorgen bereits die jüngeren Beschäftigten vor.

Dabei ist die Nutzung des angesparten Geldes im Generationenvertrag flexibel anzupassen. So können die Beschäftigten auch ein Sabbatical einlegen oder eine Verlängerung der Elternzeit bekommen. Auch zur Pflege naher Angehöriger kann das Geld eingesetzt werden, wenn der Mitarbeiter viel Zeit mit seinem Verwandten verbringen muss oder möchte, weil die Pflege zu aufwendig wird, um sie nebenbei zu erledigen.

Die eingezahlten Gelder werden über einen Treuhänder verwaltet, der sich aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zusammensetzt. Das Geld wird angelegt, wobei eine konservative Anlagestrategie verfolgt wird.

Gilt der Generationenvertrag auch für Beamte?

Bisher müssen Beamte noch auf den Generationenvertrag verzichten, denn die nötigen Abstimmungen dafür müssen mit dem Bundesministerium der Finanzen getroffen werden. Dies ist aber bislang noch nicht erfolgt, denn die zugehörigen Regelungen (zusätzlich zum üblichen Manteltarifvertrag) sind sehr komplex. Ob allerdings das gleiche Teilzeitmodell für Beamte bei den Verhandlungen herauskommt, wie es durch den Generationenvertrag für normale Angestellte bereits vorhanden ist, bleibt bis dato fraglich. Solange müssen Beamte noch auf den Manteltarifvertrag setzen.


Bildnachweis: © freeimages.com – Luiz Fernando Pilz

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