Stuttgarter Platz: Umgestaltung rückt in greifbare Nähe

28.01.2009 | Berlin
Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes schafft Planungssicherheit. Seit dem 23.01.2009 liegt dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses und des Landschaftspflegerischen Begleitplans für die Umgestaltung des Stuttgarter Platzes vor und damit eine wichtige Grundlage für die seit langem geforderte Umgestaltung des Stuttgarter Platzes.

Umweltstadträtin Martina Schmiedhofer:

"Die Entscheidung der Bahnbehörde ist die Anerkennung der seitens der Arbeitsgemeinschaft aus Bürgern und einem Planungsbüro geleisteten Arbeit. Mit der Beauftragung der ARGE hatten Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt neue Wege zur Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Umgestaltung des Stuttgarter Platzes zu einer Parkanlage beschritten. Ich erwarte, dass nunmehr schnellstmöglich die Ausführungsplanung erstellt und möglichst bald mit der Umsetzung begonnen wird."

Margarete Winkes, Mitglied der ARGE Stuttgarter Platz:

" Wir freuen uns, dass vor allem durch unser Engagement für eine bessere städtische Umwelt ein Planfeststellungsbeschluss erfolgte, der als Grundlage für die Finanzierung ein weiterer großer Schritt in Richtung Realisierung unseres Parks ist. Wir werden uns weiter in unsere eigenen Angelegenheiten einmischen - zumindest bis zur ersten Baumblüte…"

Die Platzgestaltung steht seit Jahren im Focus der Diskussionen in Nachbarschaft, Bezirks- und Landespolitik. Auslöser der Umgestaltung war zum einen die Unzufriedenheit der Bevölkerung und des Bezirkes mit der zum Teil vorhandenen trostlosen Situation auf dem Platz, der im wesentlichen als Parkplatz genutzt wird. Zum anderen die Planungen zur "Umklappung" des S-Bahnhofs Charlottenburg (2006 realisiert), die naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich machten sowie zwischenzeitliche Hochhausplanungen des Senates am Bahnhof.

Eine lebhafte öffentliche Debatte führte zu Änderungen der Planungsziele. Zuerst zum Verzicht auf die Hochhausbebauung, dann zum Verzicht auf die Stellplätze zugunsten einer Parkanlage. Mit der Festsetzung des B-Planes 4-7 Stuttgarter Platz durch den Senat war dafür eine wichtige Grundlage geschaffen. Die parallel erfolgte Entwicklung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, der die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für den erfolgten Eingriff in Natur und Landschaft regelt, führte zu Gestaltungsvorschlägen, die in Bürgerschaft und Bezirkspolitik kritisiert wurden. Aufgrund eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung wurde im Sinne einer Bürgerplanung durch eine Arbeitsgemeinschaft (Nachbarn und Planungsbüro) ein neuer Entwurf gefertigt, mit den Behörden abgestimmt und der Bevölkerung vorgestellt.

Quelle: Pressemeldung Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

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