Entlastung für das deutsche Transportgewerbe dringend erforderlich

06.05.2009 | Berlin
Anlässlich der Zusammenkunft einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit den Verbänden des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes am 7. Mai 2009 erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB sowie der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:

Die Unionsfraktion begrüßt, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung in dieser Woche über Entlastungsmaßnahmen für das deutsche Transportgewerbe beraten wird.

Das Fuhrgewerbe in Deutschland ist besonders hart durch die Wirtschaftskrise betroffen, denn das Transportvolumen ist infolge der negativen ökonomischen Entwicklung massiv zurückgegangen. Hinzu kommt die Mauterhöhung zum 01.01.2009, die in Zeiten einer florierenden Wirtschaft beschlossen wurde, in der aktuellen Lage aber das Gewerbe unverhältnismäßig hart trifft. Viele mittelständische Unternehmen stehen vor dem Aus. Die Verkehrspolitiker der Union sehen diese dramatische Entwicklung mit Sorge und haben bei Bundesverkehrsminister Tiefensee schon vielfach Erleichterungen für das Transportgewerbe eingefordert und zum Teil auch durchgesetzt.

Wir erwarten nun, dass die interministerielle Arbeitsgruppe in ihrer morgigen Sitzung Maßnahmen beschließt, die dem mittelständisch geprägten deutschen Transportgewerbe schnell und effektiv helfen.

Konkret fordern wir:

* die Aussetzung eines Teils der Mauterhöhung zu prüfen, d. h. Absenkung des durchschnittlichen Mautsatzes von jetzt 16,3 Cent auf 15 Cent (Durchschnitt über die Jahre 2009 bis 2012). Damit entfiele bis nach der Finanz- und Konjunkturkrise der Teil der Mauterhöhung, der auf der aktualisierten Wegekostenrechnung beruht. Bestehen bliebe der Teil der Mauterhöhung, der zur Gegenfinanzierung des von der Union endlich vollständig durchgesetzten Harmonisierungsvolumens von 600 Mio. Euro benötigt wird. Dieses Harmonisierungsvolumen war bereits zum 01.01.2005 versprochen worden und wurde nun für die Jahre ab 2009 verwirklicht. Es wird an das deutsche Gewerbe ausgezahlt und nicht an die ausländische Konkurrenz. Dieses war so schon 2003 einvernehmlich mit dem Gewerbe verabredet worden.

* ein beschleunigtes, unbürokratisches Verfahren bei der Auszahlung der De-minimis-Beihilfen. Bisher war eine Auszahlung erst nach den entsprechenden Verwendungsnachweisen möglich. Dies hatte zur Folge, dass sich die Auszahlung über Wochen hingezogen hat.

* die Aufstockung der De-minimis-Beihilfen von 600 Euro pro mautpflichtigem Fahrzeug/Jahr auf 1.000 Euro. Der von der EU erhöhte Rahmen von 100.000 Euro auf maximal 500.000 Euro pro Unternehmen muss besser ausgeschöpft werden.

Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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