Bundesumweltminister stoppt Biosprit-Verordnung

04.04.2008 | Berlin
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute entschieden, dass die Obergrenze für die Biosprit-Beimischung zum Benzin nicht auf 10 Volumenprozent erhöht wird. Es werde beim gegenwärtigen Biosprit-Anteil von maximal fünf Prozent beim Ottokraftstoff bleiben.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute entschieden, dass die Obergrenze für die Biosprit-Beimischung zum Benzin nicht auf 10 Volumenprozent erhöht wird. Es werde beim gegenwärtigen Biosprit-Anteil von maximal fünf Prozent beim Ottokraftstoff bleiben. "Die Umweltpolitik wird nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass Millionen von Autofahrern an die teuren Super-Plus-Zapfsäulen getrieben werden", erklärte Gabriel. Zuvor hatte die Autoindustrie neue Angaben über die Zahl der Kraftfahrzeuge gemacht, die nicht für den höheren Biosprit-Anteil geeignet sind. Während die deutschen Hersteller mitteilten, dass lediglich 189.000 deutsche Pkw auf die teurere Sorte "Super-Plus" umsteigen müssten, beziffert der Verband der Importeure ausländischer Marken für seinen Bereich die Zahl auf über drei Millionen. Im Zuge der Beratungen über die Verordnung waren die Hersteller noch von insgesamt rund 375.000 betroffenen Fahrzeugen ausgegangen. Gabriel verwies darauf, dass die Diskussion um die Erhöhung der Beimischungsobergrenzen nur begrenzt etwas mit dem Erreichen von Klimaschutzzielen zu tun gehabt habe. "Vielmehr ging es sowohl um Interessen der Landwirtschaft an der Stabilisierung und dem Ausbau des Biokraftstoffmarktes und einem ganz speziellen Interesse der Automobilindustrie: Eine erhöhte Beimischung sollte der Automobilindustrie in Deutschland und Europa den Schritt von 130 g CO2 pro km auf 120 g CO2 pro km ab dem Jahr 2012 kostengünstiger ermöglichen als es durch ausschließlich technologische Schritte in der Motoren- und Fahrzeugtechnik möglich ist." Der Verzicht auf die Erhöhung der Beimischungsobergrenzen hat keinerlei Konsequenzen für die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, denn nun muss die Automobilindustrie das Ziel von 120 g CO2 pro km mit anderen Mitteln erreichen." Die Biokraftstoffnutzung sei nach wie vor Teil der Bioenergiestrategie der Bundesregierung, betonte Gabriel. "Die Nutzung von Biokraftstoffen wird trotz des Verzichts auf die Einführung von E10 nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Sie muss jedoch hinsichtlich der Höhe des Biokraftstoffanteils und im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Nutzung von Biomasse überprüft werden. An E5 halten wir weiterhin fest. Die Einführung von B7, d.h. eine höhere Beimischung von Biodiesel zu Diesel, steht nicht zur Disposition. Dies werden wir im Rahmen einer Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung umsetzen. Das Ziel der EU für einen Anteil von 10 % Biokraftstoffen am Kraftstoffmarkt im Jahr 2020 wird auch mit einer Quote von E 5 und B 7 in Deutschland erreicht." Die Bundesregierung setze auf die Biokraftstoffe der zweiten Generation und werde alles tun, um die Herstellung im industriellen Maßstab voranzubringen. "Allerdings werden diese Kraftstoffe mit nennenswerten Volumenanteilen erst 2020 zur Verfügung stehen. Vor allem ist es aber so, dass in den nächsten Jahren nur in begrenzten Umfang Biomasse aus überprüften Quellen zur Verfügung steht. Auch ohne die Schwierigkeiten mit E10 müsste aus diesem Grund der Ausbau etwas langsamer als bisher erfolgen." Als Konsequenz aus der Diskussion der vergangenen Wochen stellte Minister Gabriel folgende konkrete Maßnahmen vor: 1. 30 Mio € mehr für die Biomasseforschung in Leipzig Mit dem nationalen Klimaschutzprogramm, das in der kommenden Woche dem Haushaltsausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird, will das Bundesumweltministerium die Biomasseforschung und die Nachhaltigkeitsforschung deutlich ausbauen. Bislang stehen dafür dem Biomasseforschungszentrum des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Leipzig lediglich 6 Mio € jährlich ab 2008 Jahren zur Verfügung. Wir wollen diese Mittel um 30 Mio € in den nächsten 5 Jahren aufstocken. 2. Nachhaltigkeitsverordnung - Richtige Antwort Die von der Bundesregierung beschlossene Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe, die in einem zweiten Schritt auf Strom und Wärme ausgedehnt werden muss, ist und bleibt die richtige Antwort. Danach wird Biokraftstoff auf die Quote nur dann angerechnet, wenn über den gesamten Lebenszyklus im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eine Minderung der Treibhausgase um mindestens 40% nachgewiesen wird. 3. Schrittmacher in Europa Damit hat Deutschland in Europa eine Schrittmacherfunktion übernommen. Derzeit wird in der EU eine Nachhaltigkeitsverordnung entsprechend dem deutschen Modell beraten. 4. Übergangsregelung bis Zertifizierung greift Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass es Jahre dauern wird, bis es praktisch funktionierende Zertifizierungssysteme gibt, mit denen die Einhaltung der Standards nachgewiesen werden kann. Für eine Übergangszeit werden wir deshalb in den Gesetzen die Kriterien so handfest konkretisieren, dass sie durch zugelassene Umweltgutachter überprüft werden können. Der Kern dieser Prüfung besteht darin, auf welchen Standorten die Biomasse angebaut wurde und welche Anbaustandorte zu einem Ausschluss der Anrechenbarkeit auf die Biokraftmassenutzung oder Biomasseförderung (z.B. im Rahmen des EEG oder des Erneuerbaren Wärmegesetzes) führen. 5. Partnerschaften für nachhaltige Bioenergie Auch wenn im konkreten Einzelfall kein Urwald für den Anbau von Biomasse gerodet wurde, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass der Wald für eine andere Nutzung, Beispiel Soja, gerodet wird, die nicht den Nachhaltigkeitskriterien unterliegt. Vor diesem Hintergrund soll der Schwerpunkt bei der Nutzung der heimischen Biomasse und bei Importen aus Europa liegen. Darüber hinaus sollen auf der Basis von bilateralen oder multilateralen Abkommen Importe aus solchen Entwicklungsländern erleichtert werden, die durch wirksame nationale Maßnahmen einen nachhaltigen Anbau von Biomasse gewährleisten. 6. Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis Wir brauchen für den Anbau von Biomasse zur Energieerzeugung eine Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis, damit die Klimabilanz stimmt. 7. Verstärkter Einsatz von Bioabfällen Der verstärkte Einsatz von Bioabfällen ist die beste Antwort, um die Klimabilanz zu verbessern. Dabei entfallen nämlich die sonst für den Anbau anzurechnenden Treibhausgasemissionen. Große Potenziale bestehen hier in der Nutzung von Bioabfällen aus Haushalten. Deren Einsatz in der Verwertung von Biogasanlagen kann von heute rund einer Million Tonnen auf rund vier Millionen Tonnen erhöht werden. Das Bundesumwltministerium wird dazu ein Maßnahmenprogramm vorlegen. Insbesondere die genannten Maßnahmen gewährleisten, dass Biomasse umweltverträglich angebaut wird und die Nutzung nachweisbar einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase leistet.

Quelle: Pressemeldung Bundesumweltministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit

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